Die ehemalige Terroristin Verena Becker auf einem Fahndungsfoto und Generalbundesanwalt Siegfried Buback. Foto: dpa

Oberlandesgericht Stuttgart hat Mordanklage gegen Ex-RAF-Terroristin Verena Becker zugelassen.  

Stuttgart (dpa) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Mord- Anklage gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Anschlags auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback zugelassen. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Die Bundesanwaltschaft hatte Becker im April als Mittäterin des tödlichen Attentats vor 33 Jahren angeklagt. Die Täter hatten am 7. April 1977 von einem Motorrad aus auf den Dienstwagen des Generalbundesanwalts geschossen.

"Maßgebliche Rolle"

Der Anklage zufolge gibt es allerdings keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür, dass Verena Becker selbst eines der beiden Mitglieder des Anschlagkommandos auf dem Tatmotorrad war. Sie soll jedoch eine „maßgebliche Rolle“ bei der Organisation eingenommen haben und sei daher als Mittäterin anzusehen.

Der Termin zur Hauptverhandlung wurde noch nicht bestimmt. Mit dem Beginn sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen, teilte das Gericht mit.