Kahler Mast vor kultiger Disco – an der B 14 in Sulzbach dürfen keine Fahnen hängen Foto: Gottfried Stoppel

Ein Brauereibetreiber und Gastronom will an der Straße vor dem Haus Werbefahnen aufhängen. Das wird ihm erst gestattet – und dann doch untersagt. Was folgt, ist ein bizarrer Streit rund um Paragrafen, Bauanträge und die Androhung von Zwangsgeld.

Sulzbach/Murr - Andreas Walz ist sauer. „Unsere Behörden haben offenbar nichts anderes zu tun, als sich mit sich selbst zu beschäftigen und die Bürger zu schikanieren“, sagt er. Walz hat Anfang vergangenen Jahres in Sulzbach an der Murr für einen Millionenbetrag ein durchaus bekanntes Ensemble erworben, das vorher darniederlag. Dort befindet sich nicht nur die Kult-Disco Belinda, sondern auch ein Brauhaus. Unter dem Namen Schlösslebräu hat der neue Eigentümer das Areal und die Gastronomie ordentlich aufgemöbelt. Und das unter durchaus prominenter Mithilfe: Sein älterer Bruder, der Berliner Starfriseur Udo Walz, bietet dort gelegentlich Events an und wirbt auf der Internetseite für den Besuch der Brauereigaststätte.

„Ich habe viel Geld investiert, lade Schulen ein, mache Veranstaltungen und versuche, hier richtig was auf die Beine zu stellen“, sagt Andreas Walz, der noch eine Firma für Qualitätsmanagement und Consulting hat. Doch jetzt fühlt er sich massiv behindert, und zwar vom Landratsamt Rems-Murr. Es geht nur um einige Quadratmeter Stoff, doch die Geschichte hat sich mittlerweile zur Posse mit ausgiebigem Schriftverkehr hochgeschaukelt.

Von fünf Masten sind zwei zuviel

Walz wollte fünf Fahnenmasten auf seinem Areal aufstellen – zwei davon sollten an der B 14, die dort durch den Ort verläuft, stehen. „Also bin ich aufs Rathaus und habe gefragt, was zu beachten ist. Es hieß, das sei nicht genehmigungspflichtig“, erzählt der Unternehmer. Er schritt daraufhin zur Tat, stellte die Masten auf und bestückte sie mit Werbefahnen für das Areal. Die Freude währte jedoch nicht lang. „Irgendjemand muss mich angezeigt haben“, vermutet er. Denn auf einmal kam Post vom Landratsamt. Es handle sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage, wurde ihm darin mitgeteilt. Walz stellte daraufhin einen Bauantrag. „Nach Monaten wurde er abgelehnt“, sagt er. Er legte Widerspruch ein, bekam ein Zwangsgeld angedroht, es gab Baukontrollen und schließlich sollte Walz per Foto nachweisen, dass wirklich keine Fahne mehr hängt.

„Die habe ich längst abgehängt“, sagt der Geschäftsmann. Er versteht die Welt nicht mehr. „Überall entlang der B 14 hängen Fahnen. Entweder müssen die alle weg, oder ich muss meine auch aufhängen dürfen“, klagt er. Das hat er auch dem Landratsamt geschrieben – und noch einiges mehr. In einem Brief ist die Rede davon, die Behörde sei „oberpeinlich“ und „raubt einem in der freien Wirtschaft die Zeit für wesentliche Dinge“. Ein Einspruch seinerseits, habe man ihm mitgeteilt, sei nie eingegangen. „Das ist die reine Schikane“, sagt er.

Tatsächlich findet der Besucher Sulzbach reichlich beflaggt vor. Entlang der B 14 und der weiteren Ortsdurchfahrt werben Betriebe auf rund 20 Fahnen direkt an der Straße oder in Sichtweite für sich. Nur beim Schlösslebräu wachsen die kahlen Masten in den Sommerhimmel.

Keine Fahnen an der B 14 – trotz Beflaggung drum herum

Beim Landratsamt räumt man ein, dass der Fall durchaus kompliziert sei. „Allerdings ist er völlig korrekt abgehandelt worden“, sagt eine Sprecherin. Demnach ist Walz ein Opfer einer Mischung aus Kommunal-, Landes- und Bundesrecht geworden. Fahnenmasten sind grundsätzlich in Baden-Württemberg nicht genehmigungspflichtig. Es sei denn, der lokale Bebauungsplan sieht etwas anderes vor. Das ist in Sulzbach allerdings nicht so. Sobald die Fahne jedoch im Innenbereich, also in der Ortschaft, hängt, größer als ein Quadratmeter ist und einen Werbeaufdruck trägt, gilt sie als Werbeanlage. Die muss genehmigt werden. So weit, so gut, alles machbar im Fall Walz.

Wenn es sich bei der Straße nicht ausgerechnet um die B 14 handeln würde. „Hier kommt das Bundesfernstraßengesetz ins Spiel“, heißt es im Landratsamt. Aus Sicherheitsgründen sind in Deutschland nämlich entlang von Bundesstraßen keine Hochbauten zugelassen. 20 Meter Abstand gelten im Außenbereich – als solcher gilt diese Stelle, obgleich mitten im Ort, bizarrerweise straßenrechtlich. Autofahrer sollen so nicht abgelenkt und gefährdet werden. Auch nicht von Fahnenmasten.

Warum trotzdem drum herum fröhlich beflaggt ist, darauf gibt es keine Antwort. Nur so viel: „Die Rechtmäßigkeit muss in jedem einzelnen Fall geprüft werden. Herr Walz ist nicht der Erste, der wegen unzulässiger Werbeanlagen ins Visier der Baurechtsbehörde geraten ist“, sagt die Sprecherin. Man müsse solche Fälle ahnden. Walz dagegen kann die Vorgänge nicht nachvollziehen. „Wenn man unternehmerisch arbeitet“, sagt er, „verdirbt einem ein solches Theater wirklich die Lust daran, etwas auf die Beine zu stellen.“

Hintergrund: Prominentes Areal

Das Areal ums Sulzbacher Schlössle ist trotz seiner Lage eher am Rand der Region Stuttgart weit über den Rems-Murr-Kreis hinaus bekannt. Das liegt nicht nur an der dortigen Kleinbrauerei mit angeschlossener Gastronomie, sondern vor allem an der Discothek Belinda, die sich ebenfalls auf dem Gelände befindet.

Die Disco, die heute unter dem Zusatz „Kult-Kessel“ firmiert, ist bereits 1970 von Georg Neumann gemeinsam mit seinen Eltern eröffnet worden. Er führte die Brauerei und die Rock-Disco, die Fans auch aus der weiteren Umgebung anzieht, bis zum Herbst 2013. Wegen finanzieller Schwierigkeiten bat die Disco dann aber zum vorerst letzten Tanz.

Anfang 2015 kaufte Andreas Walz das gesamte Areal – und im folgenden Frühjahr feierte auch die Belinda ihre Wiedereröffnung. Weit gehend im bewährten Stil und mit ähnlichem Publikum. (jbo)