In Schorndorf ist vor Kurzem ein BWM in Brand geraten. Foto: 7aktuell.de/Simon Adomat

Immer mehr Menschen setzen auf E-Fahrzeuge. Doch was, wenn Auto oder Roller in der Garage in Brand geraten? Einem Mann aus Stuttgart-Vaihingen ist dies jüngst passiert. Eine Versicherung erklärt, worauf es dabei ankommt.

Vaihingen - Was, wenn ein Elektrofahrzeug beim Laden in der Garage steht und dabei in Brand gerät? Ist in diesem Fall die Aufsichtspflicht verletzt worden, und springt dann die Versicherung für den Schaden ein? Solche Fragen beschäftigen zurzeit die Halter von Autos, die der Umwelt etwas Gutes tun wollen und deshalb von der CO2-Schleuder auf ein E-Fahrzeug umgesattelt haben.

 

Einem Mann aus Stuttgart-Vaihingen (der Name ist der Redaktion bekannt) hat genau dies vor Kurzem erlebt. Er hatte sich einen chinesischen Elektroroller gekauft und in seiner Mietgarage stehen lassen. „Ohne dass ich ihn ans Ladekabel angeschlossen habe, ist der Akku in Brand geraten, und die ganze Garage stand in Flammen“, erzählt er.

Auch die Hausfassade hat etwas abbekommen

Die Feuerwehr sei bemerkenswert schnell da gewesen, aber die Garage, die glücklicherweise nicht mit dem Haus verbunden sei, in dem er zur Miete wohne, sei komplett zerstört worden, inklusive mehrerer teuerer Fahrräder, die er dort deponiert hatte. Trotz des schnellen Löschens habe es allerdings auch Schäden an der Hausfassade gegeben. „Alles in allem liegt der Sachschaden bei rund 40 000 Euro“, sagt der Betroffene.

Auch in Schorndorf im Rems-Murr-Kreis ist jüngst ein Elektrofahrzeug in Brand geraten. Das Auto, ein BMW, wurde von den Flammen völlig zerstört, und als die Feuerwehr am Brandort eintraf, hatten die Flammen bereits die Garage erfasst. Laut einer Schätzung der Polizei lag der Sachschaden bei 70 000 Euro.

„Es wäre realitätsfern, zu verlangen, dass der Versicherte sein Bett in der Garage aufzustellen hat“, sagt Sabine Schaffrath, die Sprecherin der Allianz Deutschland. In der Tiefgarage eines Wohngebäudes könne man durchaus eine Wallbox zum Laden eines Elektrofahrzeugs einbauen lassen. „Als Versicherer sagen wir aber, dass die Installation der Wallbox fachgerecht ausgeführt werden muss. Dann ist das kein Problem“, sagt Sabine Schaffrath.

Achtung bei Schwarzinstallationen

Bei Schwarzinstallationen sei es dagegen komplizierter: „Dann müssen wir prüfen, ob jemandem Schuld anzulasten ist.“ Es sei die oberste Pflicht des Versicherers, zu schauen, ob Regress zu holen sei. Theoretisch könne der Schaden durch das falsch verlegte Kabel eines Elektrikers entstanden sein: „Auf dessen Betriebshaftpflichtversicherung würden wir dann zugehen.“ Bei Schäden an einem Gebäude, zum Beispiel durch Ruß nach einem Autobrand in der Garage, springe zuerst die Gebäudeversicherung ein, denn diese bezahle den Nennwert, also den neuen Anstrich der Fassade. Die Autohaftpflicht dagegen umfasse nur den Zeitwert des Autos, also das, was es zum Zeitpunkt des Brandes noch wert sei. Die Gebäudeversicherung, die für den Anstrich der Fassade aufkomme, wende sich dann wiederum an die Allianz.

Eine Diskrepanz zwischen dem Wunsch nach mehr Elektromobilität und der Umsetzung sei in den Tiefgaragen von Mietshäuser mit mehreren Parteien zu beobachten. Dort gebe es große Diskussionen: „Oft spricht sich die Eigentümergemeinschaft gegen Wallboxen aus“, sagt Schaffrath. „Deshalb sollte man sich sehr gut überlegen, ob man etwas gegen den Willen der Mehrheit installieren lässt.“