Foto: Entwurf: GMP Architekten

Der Stuttgarter Architekt und Bonatz-Enkel Peter Dübbers will mit einer Urheberrechtsklage erreichen, dass die Bahn AG den alten Bonatz-Bau samt Nord- und Südflügel erhält.

Stuttgart - Der Stuttgarter Architekt und Bonatz-Enkel Peter Dübbers will mit einer Urheberrechtsklage erreichen, dass die Bahn AG den alten Bonatz-Bau samt Nord- und Südflügel erhält. Der geplante Tiefbahnhof solle darunter durchgeschoben werden. Dübbers kommt damit auf die Ursprungsidee der Bahn zurück.

Konstruktiv, behauptet der 70-jährige Dübbers, sei der Erhalt der Flügelbauten und damit des gesamten Ensembles möglich, schließlich werde auch die ehemalige Bahn-Direktion an der Heilbronner Straße aufwendig unterfangen. Tatsächlich sollen die neuen Bahntunnel von und nach Feuerbach und Bad Cannstatt künftig quasi durch das zweite Kellergeschoss der alten Direktion rollen.

Die Stadt hat sich damit in der Planfeststellung gegen die Bahn durchgesetzt. Die wollte ihren unter Denkmalschutz stehenden Verwaltungsbau eigentlich komplett abreißen. Fallen soll nun nur ein Gebäudeteil zur Jägerstraße hin.

Auch die Bahnhofsflügel könnten auf diese Weise unterfahren werden, sagt Dübbers, und beruft sich auf den Stuttgarter Bauingenieur Jörg Schlaich.

Tatsächlich haben Meinrad von Gerkan, Architekt des neuen Berliner Hauptbahnhofs, und der Schwabe Schlaich 1994 im Auftrag des damaligen Bahn-Chefs Heinz Dürr einen Entwurf für eine tiefer gelegte Durchgangsstation geliefert. Die Seitenflügel ließen sie dabei stehen. Zwischen ihnen platzierten sie eine große Glashalle. Im Schlossgarten, wo sich der Tiefbahnhof fortsetzt, sahen von Gerkan und Schlaich für die Haltestelle glasbedeckte Öffnungen zwischen der Rasenfläche vor.

Ingenieur Schlaich findet alten Entwurf gut

Jörg Schlaich, der heute in Berlin lebt, wollte sich am Montag auf Anfrage nur ungern zu den damaligen Plänen äußern. Das hat seinen Grund. Von Gerkan und er hatten sich 1996 auch am internationalen Realisierungswettbewerb für den Durchgangsbahnhof beteiligt, kamen aber nicht in die Endrunde. Die gewann der Düsseldorfer Architekt Christoph Ingenhoven mit seinem Lichtaugen-Entwurf. Ingenhofen griff dabei ein Merkmal des Vorentwurfs auf.

"Wir standen damals vor der Frage, ob wir eine neue Idee bringen oder das Vorprojekt weiter entwickeln sollten", sagt Schlaich, und beschreibt ein Dilemma. Bei einem neuen Entwurf hätte man dem renommierten Duo vorgeworfen, dass ihre erste Idee nicht baubar sei. Bei einer Weiterentwicklung, dass ihm nichts Neues einfällt.

"Wir haben unseren alten Entwurf dann weiterentwickelt. Ich finde den auch heute noch gut", sagt Schlaich. Ein Kriterium sei damals gewesen, dass 80 Prozent aller Züge Kurzzüge seien und damit auf die 120 Meter langen Gleise unter der Glashalle passten. Den Erhalt der Seitenflügel habe er nicht im Detail untersucht. "Ich zögere aber auch heute nicht zu sagen, dass der Erhalt kein unlösbares Problem ist", so der Ingenieur.

Zu der Klage von Peter Dübbers und der Frage, warum sich die Bahn AG das Urheberrecht nicht schon bei der Planfeststellung 2002 sicherte, wollte sich die Bahn am Montag nicht äußern. Dübbers hatte bei der Erörterung 2002 zu erkennen gegeben, dass er Bonatz' Enkel ist. "Die Gespräch mit Herrn Dübbers laufen", sagt Stuttgart-21-Sprecher Wolfgang Drexler.