Das Amtsgericht befand einen 34-Jährigen für schuldig. Foto: dpa

Ein 34-Jähriger wird wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten zur Bewährung verurteilt, die auf zwei Jahre ausgesetzt wird. Er hat sich an der Tochter seiner Freundin vergangen.

Böblingen - Mit vorgebeugtem Oberkörper und gefalteten Händen sitzt der 34 Jahre alte Angeklagte vor dem Böblinger Amtsrichter. Offenbar will er ihm auf diese Weise klar machen, dass er zu viel Alkohol getrunken hatte, um sich noch daran zu erinnern, was in den frühen Morgenstunden des 29. September 2015 passierte. Fakt ist jedoch, dass er sich zu der 13 Jahre alten Tochter seiner Freundin ins Bett legte und sie sexuell nötigte.

Zu diesem Schluss jedenfalls kam der Richter Thorsten Härtel nach den Zeugenaussagen der 47 Jahre alten Mutter und deren Tochter. „Sie sind absolut glaubhaft“, erklärte er. Er verurteilte den 34 Jahre alten Mann aus dem Kreis Biberach zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss der 34 Jahre alte Arbeitslose 120 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und dem Opfer 600 Euro bezahlen.

Die Täter legt sich zu dem Mädchen ins Bett

„Was Sie dem Mädchen angetan haben, kann man nicht mit Geld wieder gut machen“, sagte Härtel. Er habe sich schwer getan, eine Summe festzulegen. Zumal der 34-Jährige ohne festen Job sei. Aber eine Geldstrafe wolle er doch aussprechen, mit diesem Betrag könne man wenigstens die Urlaubskasse aufbessern.

„Meine Tochter weint in letzter Zeit wieder mehr“, erklärte die Mutter des Opfers, überwunden habe sie den Übergriff noch längst nicht. Der Mann hatte sich während eines Besuchs bei der Mutter, zu der er eher eine Wochenendbeziehung pflegte, im Kinderzimmer zu der inzwischen 14-Jährigen ins Bett gelegt, sie begrapscht und sie auf den Mund zu küssen versucht. Das Mädchen war geschockt und verständigte kurz darauf ihre Mutter, die ihren Freund weckte und zur Rede stellte. Dieser habe ihr lediglich gesagt, er sei schlafgewandelt. So sei zu erklären, dass er das Schlafzimmer verlassen habe, in das er mit ihr gegen Mitternacht gegangen war. Auch die 47-Jährige war entsetzt, ließ ihren Freund jedoch seinen Rausch ausschlafen, den er sich am Vorabend mit etlichen Bieren angetrunken hatte.

Die psychische Belastung ist immer noch groß

Kennengelernt hatten sich die beiden am 1. Mai vorigen Jahres in einer Kneipe – die 47-Jährige lebte von ihrem bisherigen Partner getrennt. Doch in der Beziehung mit dem 34-Jährigen gab es zunehmend Konflikte. Auch deshalb, weil ihre Tochter den neuen Freund nicht gemocht habe, sagte die Frau. Dennoch sah sie zunächst von einer Anzeige ab. Aber nach vielen Gesprächen mit ihrer Tochter war sie einige Wochen später doch zur Polizei gegangen, „weil die psychische Belastung immer noch groß ist“, sagte die 47-Jährige, und ihr ehemaliger Freund bestraft werden sollte.

„Sie waren bei vollem Bewusstsein“, befand der Richter gegenüber dem Angeklagten. Schließlich habe er sich daran erinnert, dass er den Kater des Mädchens aus ihrem Bett geworfen habe. „Sie waren wohl alkoholisiert, in keinem Fall aber steuerungsunfähig. Sie sind auch nicht schlafgewandelt“, warf Härtel dem Angeklagten vor. Deshalb sei die Strafe angemessen. Sowohl für die Zeugenaussage des Mädchens, als auch bei den Plädoyers mussten die Prozessbeobachter den Gerichtssaal verlassen.