Immobilienbesitzer in Altbach können eine Zusatzprämie erhalten, wenn sie eine leer stehende Wohnung vermieten. Foto: /Philipp Braitinger

Die Gemeinde Altbach will Wohnungen auf den Mietmarkt bringen, die lange leer standen. Die Gemeinde zahlt dafür eine Prämie von bis zu 2000 Euro, die sie vom Land erhält. Andere Wege geht die Landeshauptstadt – dort droht ein Bußgeld.

Die Lage bleibt schwierig. Insbesondere in der Region Stuttgart suchen viele Menschen eine Wohnung. Die Gemeinde Altbach versucht deshalb, Eigentümer von leer stehenden Wohnungen zu einer Vermietung zu bewegen. Es winkt eine Förderung von zwei Kaltmieten (maximal 2000 Euro) aus dem Landesförderprogramm „Kommunale Leerstandsaktivierung“, die in Altbach ohne Abzüge an die Vermieter ausgezahlt werden. „Dafür haben wir kräftig die Werbetrommel gerührt“, sagt der Hauptamtsleiter Thomas Lutz. Nach aktuellem Stand läuft das Förderprogramm Ende des Jahres aus. Es ist aber eine Verlängerung geplant, heißt es aus dem zuständigen Ministerium.

 

Ministerin will Bewusstsein schaffen

Das Land betont, dass das Programm vor allem ein Bewusstsein für das aktuelle Problem der Wohnungsknappheit schaffen soll. „Bei der Wiedervermietungsprämie handelt es sich ganz bewusst um keine große Summe, um Missbrauch zu vermeiden. Die Prämie soll vor allem Bewusstsein für das Problem schaffen und ist nicht selten der letzte Anstoß, um eine leer stehende Wohnung wieder zu vermieten“, erklärte die zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Nicole Razavi (CDU).

Im Landkreis Esslingen ist Altbach bisher der fleißigste Antragsteller. Lediglich in Esslingen, Plochingen und in Filderstadt wurde im Jahr 2022 jeweils einmal die Prämie bezahlt. In Nürtingen waren es im vergangenen Jahr zwei Wohnungen, für deren Wiedervermietung der Zuschuss gewährt wurde. Die Zahlen für das aktuelle Jahr sind ernüchternd. Bislang wurde lediglich in Esslingen eine Wohnung gemeldet, für welche die Prämie ausgezahlt wurde. Allerdings fließen die aktuellen Zahlen mit einer Verspätung von bis zu sechs Monaten in die Statistik beim Landesministerium ein. Die dokumentierten Zahlen für 2023 können also noch steigen.

Der Erfolg im vergangenen Jahr ist auch dem Krieg geschuldet

In Altbach wurde bislang aber tatsächlich kein weiterer Antrag gestellt, erklärt der Hauptamtsleiter Lutz. Dass im Jahr 2022 sechs Wohnungen wiedervermietet werden konnten, sei vermutlich auch dem Ukrainekrieg und der Unterstützungsbereitschaft in Altbach geschuldet gewesen, vermutet der er. „Es war eine besondere Situation. Da hat der eine oder andere überlegt“, sagt Lutz. Nun rührt die Gemeinde erneut die Werbetrommel. Denn die Situation auf dem Wohnungsmarkt hat sich bekanntlich nicht entspannt. „Wir sind ständig auf Wohnungssuche“, betont der Rathausmitarbeiter.

Für einen erfolgreichen Antrag muss die Wohnung seit mindestens sechs Monaten leer stehen. Ferner muss die Wiedervermietung durch eine Aktivität der Kommune erfolgen, beispielsweise das Werben um eine Wiedervermietung oder eine persönliche Ansprache des Vermieters. Und zuletzt muss das unbefristete oder zumindest für mindestens ein Jahr befristete Mietverhältnis zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Wichtig ist, dass der Antrag von der Gemeinde gestellt wird. Ob die Kommune die Prämie an die Vermieter ganz oder teilweise weitergibt, bleibt ihr überlassen.

Schwäbisch Gmünd ist am erfolgreichsten

Am erfolgreichsten war im vergangenen Jahr die Stadt Schwäbisch Gmünd bei der Neuvermietung mit der Förderung. 28 Wohnungen wurden wieder mit der Prämie vermietet. Allerdings wird in Schwäbisch Gmünd die Landesprämie nicht wie in Altbach an die Vermieter weitergereicht. Die Stadt hat bereits zu Beginn der „Gmünder Wohnraumoffensive“ im Jahr 2018 mit einer Beilage zum Grundsteuerbescheid bei allen Immobilienbesitzern für die Vermietung von Wohnraum geworben und verschiedene Anreize wie einen Sanierungszuschuss oder eine Mietgarantie in Aussicht gestellt. Im Jahr 2022 hatte die Stadt laut eigenen Angaben Sachkosten für die „Gmünder Wohnraumoffensive“ von circa 50 000 Euro, die meist an Vermieter ausbezahlt wurden. Dem gegenüber standen Erträge von circa 29 000 Euro durch Leerstandsprämien, die in den Haushalt der Stadt fließen.

In der Landeshauptstadt Stuttgart, wo der Druck auf den Wohnungsmarkt besonders hoch ist, wurde die Prämie bislang überhaupt nicht abgerufen. Zum einen sei die Leerstandsquote in Stuttgart sehr gering, teilt die Sprecherin Jacqueline Albinus mit. Darüber hinaus gebe es per Satzung ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen in der Landeshauptstadt. „Steht in Stuttgart eine Wohnung, die an sich dem Wohnungsmarkt zur Verfügung stehen würde, länger als sechs Monate leer, erfüllt das grundsätzlich den Tatbestand der Zweckentfremdung“, erklärt die Sprecherin. Es bestehe dann eine Verpflichtung, die Zweckentfremdung zu beenden. Das Beenden eines rechtswidrigen Zustandes könne nicht auch noch mit einer Prämie belohnt werden, heißt es aus der Landeshauptstadt.

Prämie erst nach sechs Monaten Leerstand

Anreiz
Mit der Wiedervermietungsprämie des Landes sind im vergangenen Jahr 184 zuvor lange leer stehende Wohnungen in 51 Städten und Gemeinden wiedervermietet worden.

Förderung
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr rund 222 000 Euro an Prämien an die Kommunen ausbezahlt. Vermieter erhalten zwei Kaltmieten (maximal 2000 Euro), wenn sie eine mindestens sechs Monate leer stehende Wohnung wieder vermieten. Die meisten geförderten Wiedervermietungen gab es im 2022 in Schwäbisch Gmünd (28 Wohnungen).