Eine der Uhren des Paares, fotografiert vom Zoll. Foto: Hauptzollamt Singen

Ein 29-jähriger Niederländer mit Luxusuhren im Wert von 71 000 Schweizer Franken, der über die Schweizer-Grenze fährt, ignoriert die Hinweise des Zolls und fährt einfach weiter. Weit kommt er damit nicht.

Der Zoll hat in Gottmadingen Reisende erwischt, die Luxusuhren im Wert von 71 000 Schweizer Franken mit sich führten und sich auf dreiste Art vor der Einführgebühr drücken wollten. Wie die Beamten in einer Mitteilung ausführten, soll der 29-jährige Fahrer am Grenzübergang Bietingen erst auf Nachfrage der Zollbeamten angegeben haben, zwei hochpreisige Markenuhren im Gesamtwert von rund 71.000 Schweizer Franken aus der Schweiz mitzubringen.

Die zukünftige Schwiegermutter hatte dem 29-Jährigen und seiner 26-jährigen Verlobten je eine Uhr in der Schweiz gekauft und geschenkt. Während die Uhr des jungen Mannes im Wert von 30.600 Schweizer Franken noch verpackt in der Mittelkonsole des Autos lag, schmückte die Damenuhr im Wert von 40.500 Schweizer Franken bereits das Handgelenk seiner Beifahrerin. Da der Wert der beiden Uhren die Reisefreimenge um ein Vielfaches überschritt, wurden sie aufgefordert, die Uhren beim Zollamt Bietingen zu verzollen, so die Darstellung der Beamten.

Der junge Mann begab sich daraufhin in das Gebäude des Zollamts, verließ dieses aber bereits kurze Zeit später wieder, um die Reise fortzusetzen – allerdings ohne die Steuern bezahlt zu haben. Offenbar wollte er nicht warten, solche Abfertigungen können laut Darstellung des Zolls einige Zeit dauern.

Offenbar hat der 29-Jährige keine Lust zu warten

Die Reisegruppe wurde allerdings noch einmal von den Beamten angehalten und schließlich erwischt. Wie der Zoll bereits vermutete, hatte der junge Mann die Uhren nicht vorschriftsmäßig angemeldet und die fälligen Abgaben gezahlt. Auf die Frage, warum trotz Aufforderung keine zollrechtliche Abfertigung vorgenommen wurde, erwiderte der Niederländer, dies zwar gewollt, sich nach kurzer Wartezeit aber für die Weiterfahrt ohne zollrechtliche Abfertigung entschieden zu haben.

Nun wurde gegen den jungen Niederländer ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Und auch die umgerechnet 13 000 Euro Einfuhrabgabe für die Uhren muss er noch bezahlen.