Die Präsidentin des Bundesgerichtshofes, Bettina Limperg, spricht darüber, welche Gesetze gleichstellungspolitische Meilensteine waren und welche Rolle weibliche Vorbilder im Beruf spielen. Sie referiert am 7. März in Fellbach anlässlich des Internationalen Frauentags.
Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg, ist am Donnerstag, 7. März, im Fellbacher Rathaus zu Gast und spricht über „75 Jahre Grundgesetz – Männer und Frauen sind gleichberechtigt“. Im Interview erklärt sie auch, was aus ihrer Sicht einen Rechtsstaat ausmacht.
Frau Limperg, was erwartet die Zuhörer bei Ihrem Vortrag in Fellbach unter dem Titel „75 Jahre Grundgesetz – Frauen und Männer sind gleichberechtigt“?
Ich werde etwas zur historischen Einordnung des Kampfes von Frauen um die Gleichberechtigung sagen und wie sich das GG dazu verhält. Dazu werde ich auch einzelne Frauen in den Mittelpunkt stellen und einen Blick auf die Herausforderungen auch der heutigen Zeit werfen.
Friederike Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel. Sie waren 1949 wesentlich daran beteiligt, dass die Gleichstellung der Geschlechter mit dem Absatz „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ als Artikel 3 ins Grundgesetz aufgenommen wurde. In welchen Bereichen braucht es aus Ihrer Sicht noch mehr Anstrengung, um mehr Geschlechtergerechtigkeit tatsächlich zu erreichen?
Zum einen brauchen wir mehr Repräsentanz, um die Interessen von Frauen in der Gestaltung der Lebenswelten zu bringen. Die Unterrepräsentanz von Frauen in demokratischen Prozessen und den Volksvertretungen auf allen Ebenen führt dazu, dass auch Entscheidungen nicht mit einer „paritätischen“ Brille, sondern unter Vernachlässigung der Interessen von Frauen getroffen werden. Um diese Repräsentanz zu erhöhen, müssen aber auch die Rahmenbedingungen von Frauen, insbesondere bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, verbessert und Anreize gesetzt werden, um Frauen die Teilhabe an den Prozessen der politischen Willensbildung deutlich zu erleichtern.
Welche Gesetze waren aus Ihrer Sicht gleichstellungspolitische Meilensteine in der Vergangenheit?
Es gibt viele Einzelgesetze, die man feiern könnte. Aber am wichtigsten war möglicherweise die Familienrechtsreform im Jahr 1976, die die Wende zu einem partnerschaftlichen Eheverständnis einleitete. Das bezog sich auf die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit der Frauen ohne Erlaubnis des Ehemannes, aber auch auf die Abschaffung des Verschuldensprinzips bei der Scheidung zugunsten der „Zerrüttung“.
Was wäre gewesen, wenn es keine Verankerung des Gleichheitsanspruchs im Grundgesetz gegeben hätte?
Ich fürchte, dass die Prozesse der Gleichstellung deutlich länger gebraucht hätten. Frauen wie Elisabeth Selbert oder Erna Scheffler hätten viel mehr Hürden überwinden müssen, um die vollständige rechtliche Gleichstellung zu erreichen.
Was macht einen Rechtsstaat aus?
Man könnte meinen, dass es um ein Regelwerk von Gesetzen geht. Aber das macht den Rechtsstaat nicht aus. Der Rechtsstaat lebt vielmehr von Prinzipien, die gelebt werden müssen: Gewaltenteilung, demokratische Prozesse und letztlich auch von der Haltung der Menschen, die an ihm teilhaben und ihn formen.
Die Missachtung des Rechtsstaats ist im EU-Land Ungarn recht offensichtlich. Der Staatsumbau hin zu einem System, in dem Gerichte, Medien sowie auch Hochschulen und die Nationalbank der Regierung unterworfen sind, ist dort fortgeschritten. Was können wir denn eigentlich durch das Negativ-Beispiel Ungarn lernen?
Die Diskussionen um die sogenannte Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit auch von Institutionen, wird zu Recht geführt. Die Verfassungsgerichte werden von autoritären Systemen in der Regel als erstes Gericht ausgeschaltet, weil es zur Kontrolle des Staates berufen ist.
Solchen Angriffen auf die Unabhängigkeit muss man vorbeugen, und zwar unabhängig davon, von welcher politischen Seite sie erfolgen. Als eine große Chance hat sich insoweit der Europäische Gerichtshof erwiesen, der aus den Werten der europäischen Gründungsverträgen Regeln für das rechtsstaatliche Konzept der staatlichen Justizen abgeleitet hat.
Sie sind seit 1. Juli 2014 Präsidentin des Bundesgerichtshofs. Wie ist Ihre persönliche Bilanz nach zehn Jahren Tätigkeit in diesem Amt?
Der Bundesgerichtshof steht gut da. Er hat die Herausforderungen der Corona-Pandemie, der Digitalisierung und der damit verbundenen Transformation angenommen. Wir erfüllen unsere Aufgabe gerne, und ich bin – soweit mir das zusteht – sehr stolz auf das Gericht. Ich freue mich jeden Tag, an dem ich hier arbeiten darf.
Sie sind die erste Frau in diesem Amt. Wie wichtig sind weibliche Vorbilder im Beruf aus Ihrer Sicht?
Für mich wären weibliche Vorbilder sehr wichtig gewesen – ich hatte sie leider nur in ganz geringem Maße während meiner Laufbahn. Das hat sich für die heutige Generation zum Glück geändert!
Die erste Frau in dieser Position
Zur Person
Bettina Limperg ist seit Juli 2014 Präsidentin des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe. Sie ist die erste Frau in dieser Position. Seit 2021 ist sie Präsidentin des Netzwerks der Präsidenten der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union.
Vortrag
Unter dem Titel „75 Jahre Grundgesetz. Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ steht der Vortrag von Bettina Limperg zum Internationalen Frauentag am Donnerstag, 7. März, 19 Uhr, im großen Saal des Fellbacher Rathauses, Marktplatz 1. Der Eintritt ist frei.