Sieben Spielhallen und drei Wettbüros gibt es im Bezirk, den Bezirksbeiräten ist das bereits jetzt zu viel. Noch mehr Daddelbuden wollen sie auf keinen Fall Foto: dpa

Die Zuffenhäuser Bezirksbeiräte haben dem Konzept der Stadt nur unter Vorbehalt zugestimmt.

Zuffenhausen - In der jüngsten Sitzung des Zuffenhäuser Bezirksbeirats hat Hermann-Lambert Oediger vom Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung die Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart vorgestellt. Der knapp 200 Seiten dicken Beschlussvorlage haben die Räte grundsätzlich zugestimmt, allerdings nur mit dem Zusatz, dass in Zuffenhausen in Zukunft keine weiteren Spielhallen angesiedelt werden dürfen. Diese Forderung, so erklärte Oediger, komme einer faktischen Ablehnung des Konzeptes gleich.

In Stuttgart hat sich die Zahl der Spielhallen verzehntfacht

Gerade einmal 13 Spielhallen gab es 1999 in Stuttgart. Mittlerweile, so berichtete Oediger, seien es beinahe 130. Auch Zuffenhausen ist von dem Boom betroffen. Momentan, so weisen es die Zahlen aus, gibt es im Bezirk sieben Spielhallen, drei Wettbüros und eine Disco. Viele der Daddelbuden finden sich an der Unterländer Straße. Hier genau setzt das neue Konzept der Verwaltung an: Wenn künftig neue Spielhallen in den Bezirk ziehen, dann sollen sie sich nur im oberen Bereich der Unterländer Straße ansiedeln dürfen. Laut der Rechtslage, so erläuterte Oediger, sei eine Großstadt wie Stuttgart dazu verpflichtet, Ansiedlungsräume für Vergnügungsstätten zu schaffen. Da man diese Regelung nicht umgehen kann, plant die Verwaltung, dass Spielhallen in Zukunft nur noch in räumlich klar abgegrenzte Bereiche ziehen dürfen. Diese sollen in den Hauptgeschäftszentren der Innenstadt, in der Bad Cannstatter Altstadt, in Vaihingen, Weilimdorf, Feuerbach und Zuffenhausen liegen. Auf jeden Fall, das betonte Oediger, dürfen sich neue Spielhallen nicht mehr im Erdgeschoss, sondern nur noch in die Etagen darüber oder darunter befinden. Unterm Strich, das rechnete Oediger den Bezirksbeiräten vor, werde Dank der neuen Verordnung der zulässige Bereich für Vergnügungsstätten deutlich kleiner.

Beiräte wollen Mindestabstände

Grundsätzlich begrüßten die meisten Bezirksbeiräte die neue Konzeption der Verwaltung, CDU-Vertreter Claus-Peter Schmid nannte sie aber „mutlos“. Kritisiert wurde, dass bereits bestehende Einrichtungen Bestandsschutz genössen und in Zuffenhausen das Maß voll sei. „Wir brauchen keine neuen Spielhallen“, sagte CDU-Sprecher Hartmut Brauswetter und goss die Wünsche seiner Fraktion in einen Antrag. Der Vorlage der Verwaltung könne man zwar zustimmen, allerdings solle der Landesgesetzgeber aber Mindestabstände von 100 Metern zwischen den Vergnügungsstätten zulassen.

„Wir brauchen keine neuen Spielhallen“

Als schwerwiegend könnte sich ein anderer Punkt des Antrags herausstellen. Darin wird gefordert, dass das Gebiet Unterländer Straße, und somit ganz Zuffenhausen, als Zulässigkeitsbereich für Vergnügungsstätten ausgeschlossen wird. „Das wäre wie eine faktische Ablehnung des Konzepts“, kommentierte Hermann-Lambert Oedinger den Antrag. Ein Totalausschluss von Vergnügungsstätten wäre rechtlich nicht möglich. Oediger betonte, dass die Verwaltung auch in Zukunft keine Spielhallen genehmigen wolle, die sich als schädlich für das Quartier herausstellen könnten. Bezirksvorsteher Gerhard Hanus wies darauf hin, dass man in Zuffenhausen in den Vorjahren auf diese Weise neun neue Spielstätten habe verhindern können.

Die Bezirksbeiräte wollten sich von der Einschätzung Oedigers nicht beeinflussen lassen. Mit elf Ja- gegen drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung votierten sie für den CDU-Antrag. Am Dienstag, 6. März, wird der Ausschuss für Umwelt und Technik über die Konzeption abstimmen.