Krankheit, Leid, Tod: Rettungssanitäter haben ein hohes Risiko selbst krank zu werden. Foto: dpa/Nicolas Armer

Ein Retter aus Esslingen, der unter anderem beim Amoklauf von Winnenden im Einsatz war, ist wegen seines Berufs psychisch krank geworden. Er hofft auf Hilfe vom Bundessozialgericht – das an diesem Donnerstag eine historische Entscheidung treffen könnte.

Uwe T. hat Dinge gesehen, die er lieber nicht gesehen hätte. Verbrannte Menschen, schwer verletzte Kinder, vor allem aber einen einen jungen Mann, der Amok läuft, und zwei junge Mädchen, die sich auf brutale Weise selbst umgebracht haben. Uwe T. ist Rettungssanitäter, eigentlich. Arbeiten kann er in seinem Beruf schon lange nicht mehr. Die Dinge, die er gesehen hat, haben ihn schwer krank gemacht. Und trotzdem kann das, was der ehemalige Rettungssanitäter an diesem Donnerstag vielleicht schafft, ungezählten seiner ehemaligen Kollegen helfen.

 

“Die Sache mit Tim“

Seit sieben Jahren kämpft Uwe T. dafür, dass seine posttraumatische Belastungsstörung als Berufskrankheit anerkannt wird. Eine psychische Krankheit als Folge der Arbeit – das gibt es bislang nicht. Das könnte sich nun ändern. Das Bundessozialgericht in Kassel entscheidet über Uwe T.s Fall – und trifft damit zugleich eine grundsätzliche Entscheidung. Womöglich wird man sie historisch nennen können, richtungsweisend auf jeden Fall. „Ich hoffe so, dass der Spuk dann ein Ende hat“, sagt Uwe T.

Der Esslinger Sven Kobbelt hat sich durch alle Instanzen gestritten. Foto: privat

Uwe T. war ein Rettungssanitäter mit Leib und Seele. An die 28 000 Einsätze fährt er in seinen 27 Dienstjahren beim Deutschen Roten Kreuz im Kreis Esslingen. Allzeit ist er bereit, nichts ist ihm zu viel. In seiner Freizeit organisiert er Ausflüge mit den Kollegen und genießt das Leben. Probleme abzuschalten hat er nicht. Doch irgendwann wird alles anders. Irgendwann ist der 11. März 2009, oder, wie Uwe T. sagt, „das mit dem Tim“.

Der 11. März 2009, das ist der Amoklauf von Winnenden. Uwe T. und seine Kollegen sind auf dem Weg an die Albertville-Realschule, als sie nach Wendlingen umgelenkt werden. Dort hat Tim K. ein Autohaus überfallen. Der 17-Jährige erschießt einen Kunden und einen Verkäufer, verletzt zwei Polizisten schwer und bringt sich letztlich sich selbst um. Uwe T. erlebt all das mit. Er glaubt, dass er diesen Einsatz wie all die anderen wegsteckt. Ende 2014 findet Uwe T. bei einem Notfall die Leiche einer jungen Frau, die sich selbst enthauptet hat. Ein Jahr später bringt sich ihre Freundin ähnlich brutal um. Uwe T. findet auch ihre Leiche. Die Bilder wird er nicht mehr los. Langsam merkt er, dass er nicht mehr kann.

Die Diagnose ist eindeutig

In seinen Träumen suchen ihn Verletzte und Tote heim. Er hat zu nichts mehr Lust, ist ständig müde und erschöpft und schrecklich gereizt. Er zofft sich mit seiner Frau, putzt seine Kinder runter. „Ich bin teilweise zum Arsch mutiert“, sagt Uwe T., der schließlich zum Arzt geht. Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) lautet die Diagnose. Ausgelöst durch die wiederholte und lang anhaltende Belastung an seinem Arbeitsplatz als Rettungssanitäter.

Uwe T. ist seit 2016 erwerbsunfähig. Er bekommt eine Rente von der Rentenversicherung, seine Traumatherapie bezahlt die Krankenkasse. So weit, so gut. Doch seine Rente könnte höher sein, seine Therapie ein Selbstläufer, statt eine ständige Antragsstellerei. Und vor allem: Die Prävention im Rettungswesen könnte eine viel bessere sein. All dies wäre der Fall, wenn sich die gesetzliche Unfallversicherung für Uwe T. verantwortlich fühlen würde.

Psychische Berufskrankheiten gibt es nicht

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Als Pflichtversicherung kommt sie für die Behandlung von Krankheiten oder Unfallfolgen auf, die durch oder bei der Arbeit entstehen. Dafür allerdings muss ein Leiden als Berufskrankheit anerkannt sein. Und dafür wiederum muss klar erwiesen sein, dass zwischen Krankheit und Arbeit ein direkter Zusammenhang besteht und dass die Betroffenen den schädlichen Einflüssen deutlich öfter ausgesetzt sind als der Rest der Bevölkerung.

So schreibt es das Bundessozialministerium vor, das für jene Liste zuständig ist, in die die Berufskrankheiten aufgenommen werden. Aktuell gibt es 82, die PTBS ist keine davon. Uwe T. kann also nicht durch seine Arbeit krank geworden sein.

Langer Weg bis zur höchsten Instanz

Vor gut zwei Jahren war Uwe T.s Fall schon einmal vor dem höchsten deutschen Sozialgericht. Doch statt eine Entscheidung zu treffen, hat der Zweite Senat die Verhandlung vertagt und ein externes Gutachten in Auftrag gegeben. Ein Sachverständiger sollte darstellen, wie das ist mit den Sanitätern und dem Risiko, psychisch krank zu werden.

Für Laien mag es logisch klingen, dass jemand, der ständig mit Krankheit, Leid und Tod konfrontiert ist, selbst krank werden kann. Tatsächlich gibt es auch viele internationale Studien, die zum Ergebnis kommen, dass Rettungssanitäter deutlich öfter an PTBS leiden als die Allgemeinbevölkerung. Doch die unteren Instanzen, die sich zuvor mit Uwe T. befasst haben, scheinen das ignoriert zu haben. Ebenso wie Experten, die für die Liste mit den Berufskrankheiten verantwortlich sind. „Es drängt sich auf, dass es eine gewisse Verweigerungshaltung gibt, dieses Tor aufzumachen“, sagte Uwe T.s Anwalt Sven Kobbelt, nachdem er sich die Revision vor dem Bundessozialgericht erstritten hatte.

Auf Lehrer und Polizisten sind betroffen

Denn dass Uwe T. der Einzige ist, der durch seinen Beruf psychisch krank geworden ist, ist unwahrscheinlich. Und dass es auch unter Lehrern, Pflegern, Polizisten und anderen sozial Arbeitenden Menschen gibt, die ausgelaugt sind, kann man sich nur zu gut vorstellen. Uwe T.s Unfallversicherung, die bisher nichts mit ihm zu tun haben wollte, rechnet denn auch mit einer „höheren Zahl von weiteren Anträgen“, sollte das Gericht im Sinne von Uwe T. entscheiden.

Was genau in dem Gutachten steht, wird an diesem Donnerstag enthüllt. Doch in einer wissenschaftlichen Studie, die der Gutachter parallel mit Kollegen erstellt und veröffentlicht hat, kommt er zu einem eindeutigen Ergebnis: Rettungssanitäter haben ein „erheblich“ höheres Risiko als andere Menschen, in ihrem Beruf psychisch krank zu werden. Und dass „dringend“ etwas getan werden müsse, damit sie ihre Arbeit so lange wie möglich gesund durchstehen. Der Rechtsanwalt Sven Kobbelt sagt deshalb: „Ich bin vorsichtig optimistisch.“

„Allerallerhöchste Zeit“

Uwe T. ist jetzt Mitte 50, geschieden und lebt inzwischen in den bayrischen Alpen. An drei Vormittagen pro Woche beliefert er Kitas mit Essen, damit die sozialen Kontakte nicht verkümmern. An diesem Donnerstag will er die Verhandlung in Kassel besuchen, wenn es die Nerven erlauben. Uwe T. ist aufgeregt. „Ich hoffe so, dass es zu einem positiven Urteil kommt“, sagt er. „Es ist allerallerhöchste Zeit.“