Souvenirhändler unterliegen vor dem obersten EU-Gericht. Der Freistaat Bayern behält die Marke „Neuschwanstein“. Foto: dpa

Klagende Souvenirhändler sind vor dem Europäischen Gerichtshof unterlegen. Der Freistaat Bayern behält exklusiv die Marke „Neuschwanstein“. Ein Sieg für den Kommerz.

München - Geschützte Ursprungsbezeichnung“ oder „Geschützte Geografische Angabe“? Gelb-rotes oder gelb-blaues EU-Signet? Welcher Verbraucher kapiert den Unterschied? Und was heißt das für eine Marke namens „Neuschwanstein“?

Gar nichts, hat jetzt der Europäische Gerichtshof befunden. Niemand werde „vernünftigerweise“ annehmen, dass Uhren und Hosenträger, Kaffee, Kulturbeutel oder Spielzeug auf dem Märchenschloss des „Kini“ verfertigt würden. Das Schloss sei von Haus aus eine erfundene, „originelle“ Marke. Und die gehöre nun mal dem Schlossherrn, sagen die Europarichter. So ist es nur konsequent, dass der Freistaat Bayern die fetteste Geldkuh unter seinen Kulturdenkmälern weiterhin ganz alleine melken darf. Es wird ihn freuen.

Lustig ist, wie konsequent die Europarichter den „Kini“ weiterdenken. Sie sagen: Neuschwanstein lasse sich zwar geografisch lokalisieren, sei aber „kein geografischer Ort“. Illusionswelt also. Dann aber fügen sie hinzu: Es sei nicht zu erwarten, dass die Marke „Neuschwanstein“ die „Beschaffenheit oder ein wesentliches Merkmal“ der damit etikettierten Ware darstelle. Auf Deutsch: wo „Neuschwanstein“ draufsteht, ist nichts von Neuschwanstein drin. Da zerstiebt jede Illusion. Es lebe der Kommerz!