Ende einer langen Geschichte: Kernens Rat hat nach elf Jahren voller kontroverser Debatten über Ackerland und Rebhuhn die Satzung für die Langen Äcker III eingetütet.
Es ist eine der fast endlosen Geschichten in der Kommunalpolitik. Seit rund elf Jahren wird in Kernen um das Gewerbegebiet Lange Äcker III gerungen und hat inzwischen quasi drei Generationen an Gemeinderäten beschäftigt. Die Schutzgemeinschaft Schmidener Feld hatte sich gewünscht, dass dort im Rommelshausener Westen keine Ackerflächen mehr für Gewerbegebiete in Anspruch genommen werden und anno 2018 rund 1300 Unterschriften gegen das schon geplante Gebiet Lange Äcker III gesammelt. Zuvor hatten dort beobachtete Rebhühner und mindestens ein Brutpaar der Feldlerche die Planungsprozesse verzögert sowie zahlreiche Gutachten und Monitorings erfordert.
Drei Gegenstimmen, zwei Enthaltungen
Nach elf Jahren ist nun im Kernener Gemeinderat der Satzungsbeschluss für jenes mit insgesamt 2,9 Hektar vergleichsweise kleine Gewerbegebiet im Rommelshausener Westen gefallen – bei drei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen. Denn klar war, das hatte auch Bürgermeister Benedikt Paulowitsch im Vorfeld der Abstimmung im Gemeinderat betont, die Planungen für das Gewerbegebiet, in dem, entsprechend des einstigen „Friedensschlusses“ von 2018, lediglich 1,9 Hektar bebaut werden sollen, ist nach wie vor keineswegs unumstritten. Er wisse durchaus, „dass diese Langen Äcker III unterschiedlich bewertet werden“. Zu bedenken sei aber auch, dass der Beschluss letztlich bereits gefällt sei. Hier habe man sich mit dem einstigen Friedensschluss auf einen Kompromiss geeinigt, der definiert habe, was dort am Rand der besonderen Ackerflächen des Schmidener Felds noch bebaut wird, „und dann ist Schluss“.
Will heißen: Nach der Realisierung des überschaubaren Gewerbegebiets werden keine Flächen mehr geopfert. Dies, obwohl in Kernen andererseits auch klar ist, dass der eigentliche Bedarf an Gewerbegrundstücken weit größer ist als die nun zu Verfügung stehende Fläche es hergibt.
Angesichts der Geschichte des Projektes und der verschiedenen Kritikpunkte seien erstaunlich wenige Stellungnahmen zum nun finalen Anlauf für die Satzung des Gewerbegebietes eingegangen, berichtete die Verwaltung. Etwa private Stellungnahmen zur Regenwasserabführung oder einige Stellungnahmen von Behörden, bei denen es eher um technische Themen wie dem Kurvenradius für Sattelzüge oder Lichtverschmutzung gegangen sei.
Seit 2019 wurde kein Rebhuhn mehr gesehen
Hilfreich war letztlich für das Vorhaben, dass im Rommelshausens Westen seit dem Jahr 2019 nachweislich kein Rebhuhn mehr gesichtet worden ist. Den dessen gesicherte Population dort galt als einer der zentralen Hinderungsgründe für das Gewerbegebiet. Auch die Umweltberichte seien bearbeitet, berichtete Bauamtsleiter Peter Mauch – das Landratsamt hat seine Bedenken zurückgestellt. Die Eingriffe in die Umwelt muss die Gemeinde natürlich trotzdem ausgleichen. Die entsprechenden Maßnahmen werden wohl etwa 160 000 Euro kosten, so die vorläufige Berechnung der Kernener Verwaltung.
Zugestimmt haben dem Satzungsbeschluss für das Gewerbegebiet Lange Äcker III am Ende SPD, CDU und UFW. BZG und OLG stimmten aus grundsätzlichen Gründen dagegen. Es fehle die Verhältnismäßigkeit, so die Begründung. Mit der Bekanntgabe im nächsten Kernener Mitteilungsblatt, so informierte die Verwaltung über das weitere Verfahren, tritt der Bebauungsplan für Lange Äcker III in Kraft. Die Vergabe der verfügbaren Grundstücke im Gewerbegebiet werde dann im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens geregelt. Dabei sollen in erster Linie Gewerbetreibende aus Kernen zum Zug kommen – Bürgermeister Paulowitsch geht aber davon aus, dass einzelne Grundstücke auch an Bewerber von außerhalb vergeben werden könnten.