Der Hang in Kleinbottwar Richtung Großbottwar wird bebaut. Foto: Archiv (KS-Images.de)

Gemeinderat beschließt überarbeiteten Entwurf und die vertraglichen Vorgaben – zu denen die Bebauungspflicht zählt.

Steinheim-Kleinbottwar - Der Kleinbottwarer Ortschaftsrat hatte vergangene Woche eine Steilvorlage geliefert, wie sie deutlicher nicht hätte ausfallen können: Einstimmig votierte das Gremium für den überarbeiteten Entwurf zum geplanten Neubaugebiet Scheibenäcker. Der Gemeinderat nahm diesen Ball nun auf und segnete das Werk am Dienstagabend bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung der Grünen ab. Einmütig gab die Runde zudem grünes Licht dafür, den Entwurf erneut auszulegen. Das ist notwendig, weil einige Hinweise neu aufgenommen und kleinere Änderungen nach der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgenommen wurden. Beispielsweise wurden Eigentümern mehr Freiheiten bei der Anordnung von Stellplätzen und, wo möglich, größere Baufenster zugestanden.

Dass die Grünen dennoch nicht mit dem Entwurf mitgehen konnten, lag daran, dass das Areal zu groß ausfalle und unterm Strich zu viel Fläche versiegelt werde, erklärte Fraktionssprecher Rainer Breimaier. Damit lagen die Grünen auf einer Wellenlänge mit dem BUND und dem Landesnaturschutzverband, die in ihrer Stellungnahme diese beiden Punkte ebenfalls kritisch hervorgehoben und deshalb auch ihre Zustimmung verweigert hatten. Die anderen Fraktionen hatten hingegen nichts einzuwenden. Horst Trautwein von der CDU machte allerdings darauf aufmerksam, dass sich Bürger und Behörden umfangreich eingebracht hätten. Das zeige, dass das Großprojekt mit einem wachsamen Auge verfolgt werde. „Jetzt hoffe ich aber doch, dass die letzte Runde eingeläutet ist und wir am weiteren Fahrplan festhalten können“, sagte der Kleinbottwarer Ortsvorsteher.

Scheitern wird das Neubaugebiet jedenfalls nicht mehr daran, dass sich die Räte nicht auf die vertraglichen Vorgaben für das Areal einigen könnten. Denn die Runde machte am Dienstag gleich nach der Verabschiedung des neuen Entwurfs einen Knopf an die einzelnen Paragrafen aus dem städtebaulichen Kontrakt zwischen der Stadt und dem Erschließungsträger, der Firma Geoteck, und der Vereinbarung über die Kostenerstattung zwischen Geoteck und den Eigentümern. Ihr Okay gaben die Räte ferner für den Wortlaut eines Regelwerks, in der insbesondere die Bedingungen zum Bau von bezahlbaren Wohnungen aufgelistet sind. Wie Rechtsanwalt Alexander Kukk von der Stuttgarter Kanzlei Quaas & Partner erklärte, muss in den für diesen Zweck auserkorenen Mehrfamilienhäusern mindestens 20 Prozent der Fläche für einen Preis vermietet werden, der wenigstens 33 Prozent unter den ortsüblichen Tarifen liegt. Vertraglich festgezurrt wird ebenfalls, dass die Grundstückseigentümer Mehrfamilienhäuser innerhalb von vier Jahren hochziehen müssen. Für alle anderen Immobilien besteht eine Bauverpflichtung innerhalb von acht Jahren, mit einem begründeten Antrag kann die Frist hier um zwei Jahre verlängert werden. Wer sich nicht daran hält, dem blüht eine Strafe. Vorgegeben wird ferner ein ökologisches Bauen. So muss mindestens ein KfW-Energieeffizienzhaus mit dem Standard 55 errichtet werden. An Letzterem hatte Uwe Löder von der CDU nichts zu kritteln. Ihm schmeckten aber die Erschließungskosten für Stücklebesitzer von rund 270 Euro pro Quadratmeter nicht, da sich diese auf einem „sehr, sehr hohen“ Niveau bewegten. Außerdem überzeugten ihn die Sätze für die Strafzahlungen nicht so ganz. Die seien mit einem Betrag von zehn Prozent des Zuteilungswerts des betroffenen Grundstücks pro Jahr doch relativ üppig bemessen. „Da müsste die Verwaltung mit Augenmaß vorgehen, wenn es so weit kommt“, empfahl Löder.

Sollte ein solcher Fall je eintreten, sei tatsächlich Augenmaß gefragt, meinte auch Alexander Kukk. Man müsse dann die Verhältnismäßigkeit prüfen. Andererseits brauche die Stadt ein effektives Instrument an der Hand, um steuernd eingreifen zu können. Andernfalls werde Geld in die Erschließung gesteckt und am Ende stünden Flächen frei. „Der Eigentümer hat es auch selbst in der Hand“, betonte der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Inklusive Verlängerungsfrist räume man diesem einen Spielraum von zehn Jahren ein. „Da sollte man eigentlich in der Lage sein, ein Grundstück zu bebauen“, meinte Kukk. Bürgermeister Thomas Winterhalter erinnerte zudem an Beispiele von Baugebieten, deren Erschließung schon vor 17 Jahren begonnen habe und in denen immer noch Grundstücke brachlägen. Um das zu verhindern, könne man durchaus in einem neuen Gebiet darüber nachdenken, wie diese Frist zu verkürzen wäre. Was die nach dem Geschmack von Uwe Löder zu hohen Erschließungskosten anbelangt, gab Alexander Kukk zu bedenken, dass dieses Thema schon breit diskutiert worden sei. Es handele sich um ein Gebiet „mit anspruchsvoller Gestaltung, was sich in der Kostensituation auswirkt“.