Der neue Tiefbahnhof Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Noch nie musste das Verwaltungsgericht Stuttgart über einen so hohen Streitwert wie bei dem Bahnprojekt befinden. Der DB-Aufsichtsrat berät zu Mehrkosten.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat am Freitag über die Finanzierung der absehbaren Mehrkosten beim Bahnprojekt Stuttgart 21 beraten. Für das Staatsunternehmen geht es dabei um zusätzliche 1,4 Milliarden Euro zu den bisher schon genehmigten 8,2 Milliarden.

 

Ein Gutachten von Pricewaterhouse Coopers nimmt an, dass beim Bau des Tiefbahnhofs und der zum großen Teil in Tunneln liegenden neuen Strecke bis Wendlingen mit hoher Wahrscheinlichkeit 1,15 Milliarden Euro Mehrkosten anfallen werden. Dazu schlägt der Bahn-Vorstand unter der Leitung von Richard Lutz einen Puffer von weiteren 440 Millionen Euro vor. Sollte sich die Inbetriebnahme von Ende 2025 auf Ende 2026 verzögern, kämen noch 400 Millionen Euro dazu, dann stünde das Projekt bei 9,99 Milliarden Euro.

Die Finanzierungsfrage wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 vom Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) aufgerufen werden. Die Bahn AG hat das Land, Stadt und Region Stuttgart und den Flughafen bereits Ende 2016 in vier Klagen auf die Mitzahlung aller Mehrkosten über die 2009 vereinbarten Baukosten von 4,5 Milliarden Euro hinaus verklagt. Die Partner sollen 65 Prozent der Mehrkosten übernehmen. Das Land als Konsortialführer der Partner lehnt in Abstimmung mit diesen eine weitere Kostenbeteiligung kategorisch ab. Man sei nicht Bauherr. Im neuen Koalitionsvertrag von Grünen und CDU heißt es, man halte an dem Ziel fest, dass über die im Vertrag genannten Kostenanteile in Höhe von 930,6 Millionen Euro hinaus keine Zahlungen zu leisten sind.

12 000 Seiten Akten liegen vor

Es gebe in der Sache bisher 30 Klageanträge, so das Gericht am Freitag auf Anfrage, diese könnten nicht in einem Verhandlungstermin erörtert werden. Für die Vorbereitung rechnet die 13. Kammer des VG mit mindestens sechs Monaten. Bisher schöpfen die Richterinnen und Richter ihr Wissen aus 25 Aktenordnern, die etwa 12 000 Seiten fassen. Nach bisheriger Durchsicht sprächen aber „gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die Akten noch nicht vollständig vorgelegt sind“, so ein Gerichtssprecher. Man fordere daher weitere an. Die ersten Nachforderungen lägen „inzwischen bereits mehrere Wochen zurück und wurden noch nicht erfüllt“.

Fehlt Geld für Digitalisierung

Der finanzielle Umfang der Klage ist für das VG einmalig. Ein Bauvorhaben mit einem Volumen von rund zehn Milliarden Euro und einem derart umfangreichen und komplexen Sachverhalt habe man bisher noch nicht verhandelt und entschieden.

Gleichzeitig mit Stuttgart 21 soll die Digitalisierung des neuen Schienennetzes und später mindestens des von der S-Bahn befahrenen Netzes gestemmt werden. Landes-Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) mahnte dazu am Freitag bei einer Fachveranstaltung in Stuttgart den Bund zu Investitionen. Von den ursprünglich für Deutschland vorgesehenen 13 Milliarden bis 2030 stünden nur 1,7 Milliarden im Haushalt. Der digitale Knoten Stuttgart müsse bis 2025 „ein Leuchtturmprojekt und keine flackernde Funzel“ werden, warnte Hermann. Die vom Bund eingestellten Mittel reichten für Stuttgart 21 aus, sagte Florian Bitzer von der DB Projektgesellschaft Stuttgart–Ulm. Die Digitaltechnik soll die Kapazität des Systems durch kürzere Zugabstände erhöhen.