Etwa 300 Hackerangriffe hat es 2017 in Baden-Württemberg auf Firmen und Behörden gegeben. Foto: dpa

Nicht nur die Bundesregierung, auch Institutionen in Baden-Würtemberg werden Opfer von Internetkriminalität. Die Fachleute beim Landeskriminalamt sind in solchen Fällen die richtigen Ansprechpartner.

Stuttgart - Fast 300 Mal haben sich im vergangenen Jahr Firmen und Behörden beim Landeskriminalamt (LKA) gemeldet, um Hackerangriffe anzuzeigen. Dort gibt es eigens für diese Fälle die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC). Baden-Württemberg sei im Vergleich von Cyber-Attacken ebenso betroffen wie andere Bundesländer, sagte Hauptkommissar Bernhard Lacker von der ZAC: „Das IT-Sicherheitsbewusstsein ist durchaus noch ausbaufähig.“

Der Kommissar empfahl Unternehmen und Behörden, sich damit auf jeden Fall bei der Ansprechstelle zu melden. „Manche befürchten einen Reputationsverlust, andere wollen das Personal für eine Anzeige nicht abstellen. Aber erstens veröffentlichen wir die Namen der Betroffenen nicht, und zweitens ist man mit einer Cyber-Attacke nicht die Ausnahme“, sagte Lacker. Gerade renommierte Unternehmen müssten solche Attacken immer wieder abwehren.

130 Mitarbeiter beim LKA

Die fünf Ansprechpartner der ZAC können aus der 130 Mitarbeiter starken LKA-Abteilung für Cybercrime gezielt eine Taskforce aus Fachleuten hinzuziehen, die sich mit dem speziellen Hackerangriff auskennt und entsprechende Maßnahmen ergreifen kann - sei es durch Datensicherung, durch die Überwachung der Telekommunikation, die Beweissicherung oder die Ermittlung. Rund um die Uhr sind die Experten nach Angaben der ZAC erreichbar, denn wenn es einmal soweit ist, muss es schnell gehen.

Dem LKA zufolge gibt es unzählige Varianten von Angriffen aus dem Netz. Manchmal werde versucht, so zu tun, als stamme eine Email vom Chef des Unternehmens oder der Behörde - darin wird dann ein Mitarbeiter aufgefordert, eine bestimmte Summe zu überweisen. Manchmal geht es den Hackern jedoch auch um Forschungs- und Entwicklungsdaten oder schlicht darum, einer Konkurrenzfirma Schaden zuzufügen.

Aufklärungsquote zwischen 50 und 80 Prozent

Bei der Aufklärungsquote unterscheiden die Kriminalbeamten zwischen Cybercrime im weiteren und im engeren Sinne. Handelt es sich um ein Verbrechen, das auch im echten Leben stattfinden könnte - etwa ein Betrug auf einer Internetplattform, bei dem fehlerhafte Waren verkauft werden oder der Kunde die Ware nicht erhält - ist es ein „Cybercrime im weiteren Sinne“. Hier beträgt die Aufklärungsquote rund 80 Prozent.

Handelt es sich aber um ein Internetverbrechen im engeren Sinne - etwa weil Hacker Unternehmensnetzwerke angreifen, die IT lahmlegen oder Daten ausspähen - dann ist das „Cybercrime im engeren Sinne“. Hier liegt die Aufklärungsquote bei rund 50 Prozent, nicht zuletzt, weil die Übeltäter in aller Welt verteilt sind. „Wichtig ist die internationale Zusammenarbeit etwa mit Interpol und mit den Polizeibehörden anderer Staaten“ sagte Lacker. „Häufig ist Cybercrime international, und genauso international muss man diese Kriminalität auch bekämpfen.“