Wer Fleisch mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum verkauft, riskiert ein Bußgeld. Foto: dpa

Ein Angestellter eines Spezialitätengeschäfts ist vom Amtsgericht Backnang zu einer Geldbuße verurteilt worden.

Backnang - Gerade aus dem einmonatigen Urlaub in der alten Heimat Istanbul zurück – und gleich morgens ein Besuch vom Lebensmittelkontrolleur des Landratsamts. Ende November des vergangenen Jahres fing der erste Arbeitstag für einen Angestellten eines Backnanger Spezialitätengeschäfts nicht gerade gut an. Denn der Kontrolleur wurde fündig: Das Mindesthaltbarkeitsdatum dreier Packungen Rindfleisch war um zwei Wochen abgelaufen, anderes Fleisch am Vortag verfallen. Die Behörde verhängte einen Bußgeldbescheid über 250 Euro gegen den 52-Jährigen, der den Laden nach Auffassung des Kontrolleurs zu diesem Zeitpunkt leitete.

Gegen das Bußgeld hatten der gelernte Metzger und sein Anwalt Einspruch eingelegt. Am Dienstag begann die Verhandlung vor dem Amtsgericht Backnang mit einer Finte des Rechtsanwalts: Ein Kollege habe ihm erzählt, wegen einer Sonderzuständigkeit im Lebensmittelrecht sei das Amtsgericht in Waiblingen für den Fall zuständig, erzählte er der jungen Richterin. Er bitte, dies zu prüfen. Was die junge Juristin dann auch tat – der Rechtsanwalt lachte sich währenddessen triumphierend ins Fäustchen. Nachdem die Richterin herausgefunden hatte, dass sie zuständig war, konnte die Verhandlung weitergehen.

Anwalt: „Wer nicht da ist, kann nichts falsch machen.“

An der Tatsache, dass das abgelaufene Fleisch im Sortiment war, rüttelte der Anwalt gar nicht. Nur: „Mein Mandant ist in der Firma lediglich Angestellter.“ Der Kontrolleur habe seinen Mandanten wohl für den Geschäftsführer gehalten. Zwar sei dieser tatsächlich Chef eines Vorgängerbetriebs gewesen, jetzt sei er aber in Privatinsolvenz. Der 52-Jährige könne daher nicht für das Gammelfleisch verantwortlich gemacht werden – umso mehr, als er fast den ganzen November über im Urlaub gewesen sei. „Und wer nicht da ist, kann auch nichts falsch machen.“

Für die Richterin trug der 52-Jährige aber dennoch Verantwortung, weil er als einziger im Geschäft gewesen sei. Sie kam dem Mann beim Bußgeld trotzdem etwas entgegen: Angesichts der Tatsache, dass ein Teil des Fleisches gerade erst einen Tag abgelaufen war und weil der Metzger wenig verdient, legte sie ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fest – der Anwalt und der Angeklagte akzeptierten die Strafe.