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Sicherheit wird bei Autovermietern nicht immer großgeschrieben - besonders im Winter. Für Winterreifen verlangen alle großen Anbieter satte Zuschläge auf die Wagenmiete.

Stuttgart/Berlin - Freitagmorgen, 8.45 Uhr, am Mietwagenschalter eines deutschen Flughafens: "Sie wollen wirklich keine Winterreifen?", fragt die freundliche junge Dame des Autovermieters Sixt. Draußen schneit es, die Temperaturen liegen um den Gefrierpunkt. Deshalb fragt der Kunde Gerhard F. zurück: "Sind da etwa keine drauf? Geben Sie Ihren Kunden bei diesem Wetter etwa verkehrsunsichere Autos?" Die Frau hört die Frage nicht zum ersten Mal, doch eine Antwort hat sie nicht parat.

Die hat wenig später der Pressesprecher ihres Unternehmens. Die Ausrüstung von Fahrzeugen mit Winterreifen verursache Kosten, die man an die Kunden weitergebe. Wenn das angemietete Fahrzeug bereits Winterreifen habe, könne man auf Nachfrage von der Zusatzgebühr befreit werden. In der Praxis sieht es allerdings anders aus, berichtet F.: Anstelle des gebuchten VW Golf bekam F. einen höherwertigen 1er-BMW angeboten - aber mit Sommerreifen. Dieses Modell ist wegen des Heckantriebs nicht erste Wahl für Winterfahrten - schon gar nicht, wenn es, wie hier, mit Sommerreifen ausgestattet ist. Aber - siehe da - es gibt ja doch noch einen Golf mit Winterreifen. Laut Internet-Seite fällt dafür aber eine Gebühr von 19,21 Euro pro Tag an. Zähneknirschend stimmt F. zu und denkt sich seinen Teil: "Wahrscheinlich dient der 1er als fieses Faustpfand gegen alle Kunden, die darauf setzen, dass sie der Vermieter auch im Winter mit einem verkehrssicheren Fahrzeug versorgt." In der Tat sind im Winter 90 Prozent der Mietwagen bereits mit Winterreifen ausgerüstet. Die restlichen zehn Prozent stünden kurz vor dem Verkauf, erklärt Sixt. Diese rüste man dann nicht mehr um. Dennoch kann ein Vermieter mit diesen Autos Druck auf Kunden ausüben, die Winterreifen ohne Aufpreis wollen.

Sixt ist nicht der einzige Vermieter, der für Winterreifen Geld verlangt. Avis will 16,80 Euro, Hertz 15 Euro - pro Tag. Autofahrer tun gut daran, solche Angebote anzunehmen - und sei es zähneknirschend. Komme es wegen Sommerreifen zu einem Unfall, könne die Kaskoversicherung des Vermieters Probleme bereiten, erklärt Michael Schmitt, Fachanwalt für Verkehrsrecht von der Stuttgarter Kanzlei Schnabel & Kollegen. Fahre man etwa im Winter mit Sommerreifen in die Alpen, könne sie sich auf grobe Fahrlässigkeit berufen. Zu den Kosten komme oft ein Bußgeld. Denn wer mit einem Mietwagen in einen Unfall verwickelt wird, muss die Polizei rufen - die dann schnell erkennt, ob der Wagen mit angemessenen Reifen ausgerüstet war. 20 Euro kostet das Fahren mit Sommerreifen bei winterlichen Verkehrsverhältnissen; werden andere dadurch behindert, kostet es 40 Euro.

Das Verhalten der Vermieter sei zwar überaus fragwürdig, rechtlich aber nicht zu beanstanden, erklärt der Verbraucherzentrale-Bundesverband. Schließlich gebe es keine allgemeine Winterreifenpflicht. Auch der ADAC erklärt, letztlich sei der Fahrer verantwortlich. Es gebe allerdings auch Vermieter, die mit dem Thema geschickter umgehen: Sie ziehen den Fahrzeugen einfach Ganzjahresreifen auf. Das sei "zweifellos die eleganteste Lösung".