Eine Mutter steht am 22.07.1963 auf dem Frankfurter Hauptbahnhof neben dem Kinderwagen, in dem ihr schlafender Sohn und seine kleinere Schwester liegen. Die von der CDU in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD geforderte bessere Mütterrente für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, würde mit 6,5 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Foto: dpa

Auch etwa 150.000 Väter, die in den 90ern Kinder erzogen haben, bekommen den Zuschlag.

Auch etwa 150.000 Väter, die in den 90ern Kinder erzogen haben, bekommen den Zuschlag.

Berlin Etwa 9,5 Millionen Frauen, die vor 1992 ein Kind bekommen haben, profitieren von der verbesserten Mütterrente. Grundsätzlich haben alle Mütter mit Geburten vor 1992 – egal ob sie schon in Rente sind oder nicht – Anspruch auf die höhere Rente. Bislang wurde ihnen für ihre Erziehungsleistung je Kind ein Entgeltpunkt auf dem Rentenkonto gutgeschrieben, ab 1. Juli 2014 werden es dann zwei Entgeltpunkte sein.

Frauen mit jüngeren Kindern sind in der Rente immer noch bessergestellt: Mütter mit Geburten nach 1992 haben Anspruch auf drei Entgeltpunkte. Ein Entgeltpunkt ist derzeit im Westen 28,14 Euro wert, im Osten 25,74 Euro. Das heißt: Mütter, die vor 1992 ein Kind bekommen haben, werden durch das Rentenpaket ab Juli 28,14 Euro mehr Rente im Monat bekommen.

Auch Väter, die zu Hause geblieben sind und Kinder mit Geburten vor 1992 betreut haben, haben Anspruch auf die verbesserte Leistung. Nach Angaben der Rentenversicherung kommen bundesweit etwa 150 000 Männer nun ebenfalls in den Genuss der Neuregelung.

Die betroffenen Mütter und Väter müssen jetzt nichts tun. Niemand muss einen Antrag stellen, die Anspruchsberechtigten bekommen automatisch ab Juli eine höhere Rente.

Und so läuft die Umstellung technisch bei der Rentenversicherung ab: Bei Betroffenen, die bereits jetzt eine Rente beziehen, erhöht sich die Rente pauschal um den Gegenwert eines Entgeltpunkts.

Bei allen Müttern und Vätern mit Geburten vor 1992, die noch nicht im Rentenbezug sind, werden bei der Klärung des Rentenkontos zwei Jahre an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben und bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Da eine Vielzahl von Faktoren in die Rentenberechnung eingeht, die zum Teil auch in Wechselwirkung zueinander stehen, kann dabei unter dem Strich etwas mehr oder weniger herauskommen als der Rentenpunkt.

So gilt etwa: Grundsätzlich ist die Regelung mit den Kindererziehungsleistungen vom Gesetzgeber so gedacht, dass die zusätzlichen Entgeltpunkte den Verdienstausfall in der Kleinkinderphase abfedern sollen. Das bedeutet aber auch: Wenn Mütter zum Beispiel im zweiten Lebensjahr des Kindes wieder in den Beruf einsteigen und dabei gut verdienen, schauen sie bei den Kindererziehungszeiten in die Röhre. Auf Rentenkonten werden nämlich grundsätzlich in einem Jahr maximal knapp zwei Entgeltpunkte gutgeschrieben. Wenn eine Mutter zum Beispiel im zweiten Lebensjahr des Kindes aber wieder arbeitet und oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze verdient (sie liegt derzeit im Westen bei 5950 Euro im Monat), hat sie keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Entgeltpunkt.

Einen kleinen Unterschied gibt es bei der Berechnung der höheren Mütterrente dann doch noch: Bei allen Müttern mit Geburten vor 1992, die bereits jetzt Rentnerin sind, wird nicht noch einmal geprüft, ob und in welcher Höhe sie im zweiten Lebensjahr ihres Kindes Erwerbseinkommen hatten und Rentenpunkte gesammelt haben. Sie bekommen pauschal den zweiten Entgeltpunkt gutgeschrieben.

Bei allen Müttern mit Geburten vor 1992, die erst noch in Rente gehen, wird es geprüft. Rentenexperten gehen allerdings davon aus, dass nur sehr wenigen Müttern daraus ein finanzieller Nachteil entsteht.