Seit Jahren treffen eine Redakteurin und ein Filmemacher immer wieder vor Gericht auf ihren Arbeitgeber, den SWR. Dieses Mal geht es um die Frage, ob sie ihre eigentliche Aufgabe nicht wahrnehmen können. Über allem schwebt der Schatten eines Metoo-Falls.
„In den letzten zehn Jahren ist ein einziger Spielfilm von mir erschienen, statt mindestens zehn. Weniger als ein Film pro Jahr sind null Filme“, sagt Sandra Dujmovic. Das beeinflusse ihre Karriere nachhaltig negativ. Sie ist Redaktionsleiterin für Spielfilmsonderprojekte und Kulturdokumentationen. Das wurde ihr in einem vorherigen Prozess per Urteil zugesprochen. Eigentlich, so findet sie, müsste sie ein Filmprojekt pro Jahr betreuen. Dass sie das nicht könne, liegt ihrer Ansicht nach daran, dass sie vom Arbeitgeber aufs Abstellgleis gestellt worden sei. Und mit ihr der Filmemacher Joachim Lang. Auch er hat ein Urteil, das er nicht umgesetzt sieht: Ihm wurde zugesprochen, einen Film pro Jahr zu machen. Beide rechtskräftigen Urteile setze der Arbeitgeber nicht um, deswegen klagen beide.
Am Anfang steht eine Anzeige wegen sexueller Belästigung
Man muss sehr weit zurückblicken, um zu verstehen, was Dujmovic und Lang so verzweifeln lässt. 2006 sei es zu einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz gegen Dujmovic gekommen. Lang wurde Zeuge eines Telefonats mit dem Mann, der dies begangen haben soll und ihr Karrierenachteile angedroht haben soll. Er trat als Zeuge auf, als Sandra Dujmovic den Vorfall offenbarte.
Die Beeinträchtigungen ihrer Arbeit in den Folgejahren sehen beide im Zusammenhang mit dieser Meldung. Auch wenn Intendanz und Justiziariat Stein und Bein schworen, sie würden derlei Verhalten nicht tolerieren, sind die Betroffene und ihr Unterstützer anderer Meinung.
In den Jahren nach der Meldung sei es dann losgegangen, dass sie beruflich zurückgestuft wurden beziehungsweise keine Projekte mehr bekamen. Dujmovic verlor den Posten der Redaktionsleiterin für dokumentarische Formate. Vor zwei Jahren entschied ein Gericht, dass sie zwar diesen mit einer Vereinbarung von 2012 erhaltenen Titel nicht mehr bekommen würde, dafür eine Position, die 2016 vertraglich fixiert worden war: Redaktionsleiterin für Spielfilmsonderprojekte, Tanz und Theater. Der Sender habe „gegen Treu und Glauben“ gehandelt. Bis zu dem Urteil hatte sie als Redakteurin ohne besondere Aufgaben gearbeitet, der SWR hatte die 2012 getroffene Vereinbarung nachträglich befristet. Doch trotz dieser Gerichtsentscheidung könne sie nicht wie entschieden arbeiten. Unter anderem sage der Arbeitgeber, er habe keinen Etat für Spielfilme.
Zwei Dinge will Sandra Dujmovic vor Gericht erstreiten: dass sie wieder ein Budget bekomme, denn ohne Budget könne sie keine Spielfilme produzieren, das sei aber nun mal Teil ihres Jobs. Ein Budget erhalte sie dafür aber nicht. Dabei kritisierte sie auch, es werde ihr immer gesagt, es gebe keine solchen Projekte – andere würden aber einen bis drei Filme pro Jahr produzieren. Das Landesarbeitsgericht habe auch geurteilt, der SWR habe ihr gegenüber „eine erhöhte Pflicht zur Rücksichtnahme“, zitierte Dujmovic. Aber: „Es passiert wieder genau das Gegenteil.“ Sie fordert daher eine Entschädigung in Höhe von gut 280 000 Euro.
Keine Möglichkeit zur gütlichen Einigung?
Der Anwalt des Senders trat dem entgegen. Es sei ihr bei der Arbeit nicht langweilig, auch habe sie aktuell mit dem Cranko-Film ein Großprojekt, stellte er fest. Die Summe der Entschädigung sah er als zu hoch an, zumal zunächst etwa ein Viertel dessen gefordert gewesen sei. Der Richter am Arbeitsgericht stellte fest, dass er keine Möglichkeit zur gütlichen Einigung sehe. Man werde im Januar einen weiteren Termin ansetzen. Auch für Joachim Langs Anliegen, sein Urteil umzusetzen, wird es einen weiteren Termin geben müssen. Es liegt eine Entscheidung vor, in der dezidiert formuliert sei, dass ein Projekt pro Jahr dem Filmemacher gegeben werden müsse. Aktuell sei er aber nur mit der Postproduktion von Cranko beschäftigt. Erklärungen, Mittel seien nicht übertragbar oder in der Coronazeit sei nicht gefilmt worden, lässt Lang nicht gelten. „Das stimmt alles nicht.“