Ein Aktionsbündnis stellt sich vor das Gericht und hinter die Klägerin. Foto: Stolterfoht/sto

Die Klage einer Redakteurin, auf ihren früheren Leitungsposten zurückzukehren wird abgewiesen. Stattdessen spricht ihr das Gericht sogar eine bessere Stelle zu. Die Frau soll außerdem von einem SWR-Direktor massiv sexuell belästigt worden sein.

Stuttgart - Die erste Reaktion von Sandra D. nach dem Urteil: Enttäuschung. Am Ende dieses emotionalen Verfahrens am Stuttgarter Arbeitsgericht sind bei der SWR-Angestellten zunächst nur zwei Wörter aus der Urteilsbegründung von Richterin Judith Gielen angekommen: „Klage abgewiesen.“

 

Doch nach einer Unterredung mit ihrer Anwältin Meike Kuckuck sieht die Sache für Sandra D. plötzlich ganz anders aus. Obwohl die Forderung, auf den früheren Posten als Redaktionsleiterin für dokumentarische Formate zurückzukehren, nicht durchging. Das Gericht schließt sich dabei dem Arbeitgeber-Standpunkt an, dass die 2012 getroffene Vereinbarung zwischen dem SWR und Sandra D. keine Gültigkeit mehr hat. Stattdessen wird aber eine Übereinkunft von 2016 als bindend angesehen. Nach dieser soll Sandra D. beim SWR als Redaktionsleiterin Sonderprojekte, Musik und Theater angestellt sein. Sie arbeitet derzeit aber als Redakteurin ohne Führungsaufgaben. Das Urteil dürfte besser ausgefallen sein, als Sandra D. erwarten konnte.

Tür für Aufklärung in einem Missbrauchsfall wird geöffnet

Denn im zweiten Anklagepunkt hat Sandra D. auch formaljuristisch Recht bekommen. Ihr muss vom SWR Einsicht in die eigene Personalakte gewährt werden, wenn es um „personenbezogene Daten“ geht. Damit könnte das Gericht die Tür für die Aufklärung eines weiteren Streitfalls zwischen Sandra D. und dem SWR öffnen. Sie macht es dem Sender nämlich zum Vorwurf, dieser sei einem von ihr gemeldeten Fall sexuellen Missbrauchs nicht richtig nachgegangen. Ihre Frage: Was steht dazu in der Akte?

Diese Meldung soll der Auslöser sein, warum Sandra D. und der SWR-Filmemacher Joachim L. beruflich aufs Abstellgleis geschoben worden seien. Sie würden als Nestbeschmutzer angesehen, glauben die beiden. Das Arbeitsgericht hatte zuvor im Fall L. entschieden, dass der vielfach preisgekrönte Autor wieder regelmäßig Filme für den SWR drehen soll, was ihm zuvor nicht mehr möglich war. Gegen das Urteil hat der Sender Berufung eingelegt.

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Alles beginnt im Jahr 2006 mit einer sexistischen Bemerkung, die ein dem damals neunköpfigen SWR-Direktorium angehörender Vorgesetzter gegenüber Sandra D. gemacht haben soll. Dies und noch viel mehr hat Sandra D. laut „Spiegel“ in einem Erinnerungsbericht aufgeschrieben. Dabei soll der Mann gesagt haben, sie habe einen „begnadeten Körper“, und er wisse auch, was damit „anzustellen“ sei. Später soll er Sandra D. bei einer Veranstaltung an die Brust gefasst haben. Angeblich haben die Übergriffe kurze Zeit später in einem überfallartigen Zungenkuss und einem Griff in den Schritt der Mitarbeiterin gegipfelt. Sandra D. soll sofort danach ihren damaligen Freund Joachim L. angerufen haben, der als Zeuge in diesem Ursprungsfall zu betrachten ist. Nach Angaben von Sandra D. soll der Vorgesetzte gedroht haben, er werde ihre berufliche Karriere zerstören, wenn sie etwas davon erzähle.

Warum die Ermittlungsbehörden nicht eingeschaltet wurden

Zwei Jahre später, 2008, hat sich Sandra D. dann doch an ihren Arbeitgeber gewandt. „Der SWR ist dem Vorwurf nach dem Bekanntwerden mit größtem Nachdruck nachgegangen“, teilte Unternehmenssprecherin Hannah Basten auf Nachfrage mit. Der damalige Intendant Peter Boudgoust habe alle bei solchen Vorwürfen zu befassenden Stellen sofort involviert, heißt es weiter: „Die Mitarbeiterin hat aber keine konkreten Angaben gemacht. Damit stand ein ernst zu nehmender, aber dennoch abstrakter Vorwurf im Raum.“ So habe der SWR auch das Angebot gemacht, die Ermittlungsbehörden einzuschalten. „Dies hat Frau D. abgelehnt“, so Hannah Basten im Namen des Senders.

Sandra D. hat vor Gericht betont, dass sie sehrwohl dem Personalrat detailliert den Vorfall geschildert habe. Die Geschäftsführung habe dann versucht, sie von einem Klageverfahren abzuhalten. Der beschuldigte Mann, der die Vorwürfe abstreitet, arbeitet mittlerweile nicht mehr beim SWR. Das habe aber nichts mit dem angeblichen Vorfall zu tun, heißt von Seiten des Senders.

Geändert jedenfalls hat sich die öffentliche Reaktion auf entsprechende Vorwürfe. Am Freitag demonstrierte vor dem Gericht ein Aktionsbündnis gegen sexuelle Gewalt.