Arbeitsgericht: Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Airport müssen ihren Streik beenden.

Frankfurt/Main - Die Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Airport müssen ihren Streik beenden. Das entschied das Frankfurter Arbeitsgericht fast zwei Wochen nach dem Beginn. Das Gericht erließ am Mittwoch eine Einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF). Der Streik sollte noch bis Donnerstag früh dauern.

Gegen das Verbot des Streiks der Vorfeldmitarbeiter am Frankfurter Flughafen wird keine Berufung eingelegt. Das teilte das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Mittwochnachmittag mit. Damit bleibt der Streik verboten.

Fraport und Lufthansa hatten die Einstweilige Verfügung (GdF) beantragt. Am Vortag hatte derselbe Richter den Unterstützungsstreik der Fluglotsen für die Vorfeldleute als unverhältnismäßig eingeschätzt und ebenfalls gestoppt.

Der Flughafenbetreiber Fraport hat seine Schäden aus dem Streik seit Donnerstag vorvergangener Woche auf 3,5 Millionen Euro beziffert. Die Lufthansa spricht bislang von hohen zweistelligen Millionenverlusten.