Der Gronauer Aquädukt liegt in einem Naturdenkmal. Foto: Archiv (Oliver von Schaewen)

Der Gronauer Aquädukt wird vermehrt von Wanderern besucht. Die Spaziergänger sollten jedoch die brütenden Vögel im Naturdenkmal Benzleswiesen nicht stören, mahnt der BUND-Regionalverband Heilbronn-Franken.

Oberstenfeld-Gronau - Spaziergänger sollten das Naturdenkmal Benzleswiesen bei Gronau während der Brutzeit nicht betreten. Darauf weist Hans-Wolfgang Bock für den BUND-Regionalverband Heilbronn-Franken hin. Der Verband setzt sich für den Erhalt des Aquädukts unter anderem mit einer Unterschriftenaktion ein, die auch vom Historischen Verein Bottwartal ausging, jetzt aber offenbar nur noch vom BUND weiterbetrieben wird. Die Diskussion um den Erhalt des Aquädukts hat in jüngster Zeit vermehrt zu Wanderungen zum Bauwerk mit dem ehemaligen Naturfreibad geführt.

Die meisten Vogelarten brüten von April bis Juli, teilt Bock mit. Deshalb gebe es wichtige Verhaltensregeln für den Menschen während der Vogel-Brutzeit. „Fühlen sich Vögel beim Brüten oder der Aufzucht von Jungen gestört, kann es vorkommen, dass sie ihre Brut im Stich lassen, das Nest aufgeben und die Jungvögel darin jämmerlich verhungern.“

Die Brutdauer hängt von der Vogelart ab

Die meisten Singvögel bevorzugen laut Bock dichte Hecken oder niedriges Geäst, wo sie vor Fressfeinden wie Katzen gut geschützt sind. Das treffe auch auf das flächendeckendes Naturdenkmal Benzleswiesen zu. Hecken böten Vögeln und Kleintieren wichtige Nist- und Versteckmöglichkeiten.

Viele der heimischen Singvögel legten vier bis fünf Eier in ihr Nest, führt Bock aus. Im April seien die Eier bereits gelegt oder junge Vögel geschlüpft. Die Brutdauer sei abhängig von der jeweiligen Vogelart. „Die meisten Singvögel haben eine Brutzeit von zwei bis vier Wochen.“ Anschließend beginne die schwierige Phase der Jungenaufzucht.

Brütende Vögel sind gesetzlich geschützt

Bock zitiert das Bundesnaturschutzgesetz: „Sobald ein Vogel brütet, ist er geschützt, das heißt, das Nest darf nicht entfernt und der Vogel darf auch nicht an der Brut gehindert oder verscheucht werden.“