Ballweg hatte wegen der Vorwürfe mehrere Monate in Untersuchungshaft gesessen (Archivbild). Foto: dpa/Christoph Schmidt

Das OLG entscheidet, dass das Landgericht neben Steuerdelikten weitere Anklagepunkte zulassen muss. Zunächst sollten weite Teile der Anklage nicht zur Verhandlung kommen.

Die Nachricht hatte in Kreisen der sogenannten Querdenker für Begeisterungsstürme gesorgt: Im Spätherbst lehnte das Landgericht Stuttgart die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen eines Großteils der von der Staatsanwaltschaft gegen den Gründer der Bewegung, Michael Ballweg, erhobenen Vorwürfe ab. Die Ermittlungsbehörde hatte ihm versuchten Betrug, Geldwäsche und sowohl versuchte als auch vollendete Steuerhinterziehung vorgeworfen. Das Landgericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der Vorwürfe des versuchten Betrugs und der Geldwäsche ab, und eröffnete das Hauptverfahren nur wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung und der  versuchten Steuerhinterziehung. Das wurde als Niederlage der Ermittelnden in den einschlägigen Kanälen im Nachrichtendienst Telegram gefeiert, wo sich viele „Querdenker“ austauschen.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen diese Entscheidung des Landgerichts eine Beschwerde ein. Darüber hatte das Oberlandesgericht zu entscheiden. Und dies führte zu einem Teilerfolg für die Staatsanwaltschaft: Weiterhin wird es in dem noch anzusetzenden Verfahren gegen Ballweg nicht um Geldwäsche gehen, wohl aber neben der versuchten Steuerhinterziehung auch um versuchten Betrug. Das hat das OLG am Freitag mitgeteilt. Nach dieser Entscheidung muss die 10. Wirtschaftskammer des Landgerichts eine Hauptverhandlung ansetzen. Ein weiterer Beschwerdeweg, um wieder gegen die OLG-Einschätzung vorzugehen, bestehe nicht mehr, erläutert dessen Sprecher Lars Kemmner.

Es besteht der Verdacht des versuchten Betrugs im besonders schweren Fall

Es handelt sich um den Verdacht des versuchten Betrugs in besonders schwerem Fall in 9450 tateinheitlichen Fällen. Das Landgericht sah für diesen Vorwurf keinen hinreichenden Tatverdacht. Das schätzt das OLG anders ein, zumal, so Kemmner, „offene Fragen im Rahmen der Hauptverhandlung geklärt werden können“. Damit eine Anklage zugelassen wird, muss eine Verurteilung für „überwiegend wahrscheinlich“ gehalten werden.

Die Ermittelnden gehen davon aus, dass der oberste „Querdenker“ um Spenden für die Bewegung warb, aber von den erhaltenen 1,2 Millionen Euro nur 844 000 für die Bewegung verwendete, den Rest für sich. Er habe die Absicht gehabt, sich zu bereichern.
Verteidiger erfreut 

Die Verteidiger sind erfreut

Die Verteidiger von Michael Ballweg zeigten sich indes erfreut, dass der Vorwurf der Geldwäsche fallengelassen wurde und sowohl der Haftbefehl als auch ein Teil der Arrestierungen des Vermögens von Michael Ballweg aufgehoben worden sind. 

„Im anstehenden Verfahren werden wird problemlos darlegen können, dass unser Mandant mehr Geld für Querdenken bezahlt hat, als er eingenommen hat. Damit sind sowohl der Betrugsvorwurf als auch jegliche Steuerstraftat vom Tisch. Michael Ballweg war von Beginn an unschuldig und das wird sich auch in der Hauptverhandlung erweisen“,  so sein Verteidiger.

Anm. der Redaktion:

In einer früheren Version des Beitrags hieß es, die Staatsanwaltschaft habe Michael Ballweg wegen der Vorwürfe der Geldwäsche, der Steuerhinterziehung und des Betrugs angeklagt und das Landgericht habe diese Anklage lediglich wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung zugelassen, worauf das Oberlandesgericht auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft das Verfahren auch mit Blick auf den Vorwurf des Betrugs eröffnet habe. Tatsächlich hatte das Landgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen versuchter Steuerhinterziehung und Steuerhinterziehung zugelassen und das Hauptverfahren insoweit eröffnet. Die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen der gegen Michael Ballweg weitergehend erhobenen Tatvorwürfe des versuchten Betrugs und der Geldwäsche hatte das Landgericht hingegen abgelehnt. Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht die Anklage der Staatsanwaltschaft auch wegen des angeklagten Vorwurfs des versuchten Betrugs zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, hinsichtlich des Vorwurfs der Geldwäsche hat es den hinreichenden Tatverdacht verneint.