Frank-Walter Steinmeier ist zum zweiten Mal zum deutschen Bundespräsidenten gewählt worden. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Frank-Walter Steinmeier ist am Sonntag erneut zum Bundespräsidenten gewählt worden. Doch was gilt eigentlich für die Amtszeit und eine Wiederwahl? Dürfte er erneut gewählt werden?

An diesem Sonntag hat die Bundesversammlung den 66-jährigen Frank-Walter Steinmeier zum zweiten Mal zum Bundespräsidenten gewählt – und damit zum deutschen Staatsoberhaupt. Steinmeier hatte gleich im ersten Wahlgang 1045 von 1425 gültigen Stimmen erhalten – rund 73 Prozent. Der Politiker war von den Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP sowie von der CDU/CSU-Opposition nominiert und unterstützt worden.

Um als Bundespräsident gewählt werden zu können, muss man das 40. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag haben. Alle Mitglieder der Bundesversammlung dürfen einen Kandidaten oder eine Kandidatin für das Amt vorschlagen.

Zweite Amtszeit von Steinmeier beginnt im März

Die Bundesversammlung – die so nur zum Zweck dieser Wahl zusammentritt – wählt den Bundespräsidenten in geheimer Wahl für fünf Jahre. Eine anschließende Wiederwahl ist laut Artikel 54 des Grundgesetzes nur einmal zulässig. Für Frank-Walter Steinmeier bleibt die kommende Amtszeit also wohl auch die letzte. Theoretisch könnte er in der Zukunft noch einmal gewählt werden, sofern zunächst einmal ein anderer Bundespräsident oder eine Bundespräsidentin ins Amt kommt. Doch das ist unrealistisch.

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Frank-Walter Steinmeier ist nun der fünfte Bundespräsident mit einer zweiten Amtszeit. Offiziell beginnt diese am 19. März. Die zweite Amtszeit könnte sich theoretisch im Verteidigungsfall verlängern, sprich wenn Deutschland angegriffen wird oder ein solcher Angriff droht. Vorzeitig enden kann die Amtszeit eines Bundespräsidenten etwa, wenn er zurücktreten würde, seine deutsche Staatsangehörigkeit verlöre oder sterben würde. Traditionell wird das Staatsoberhaupt mit einem Großen Zapfenstreich verabschiedet.