Auf den falschen Fuffzigern des Angeklagten stand „Spielgeld“ Foto: dpa/Fabian Sommer

Falschgeld, illegaler Patronenbesitz und Methadonhandel: Ein 51-Jähriger musste sich vor dem Marbacher Schöffengericht verantworten. Das Urteil: ein Jahr und acht Monate Haft auf Bewährung.

Marbach - Auf türkischen Hochzeiten wedelt der Hausherr und Vater des Bräutigams gern mit Geldscheinen. Deshalb hat ein 51 Jahre alter Mann vor der Hochzeit einer Cousine für ein oder zwei Euro auf einem Basar in seinem Heimatland einen Packen 10er-, 20er- und 50-Euro-Scheine gekauft. So erklärte er den Besitz des „Spielgeldes“ vor dem Marbacher Amtsgericht.

Wohnung des Angeklagten durchsucht

Für die Ermittler ist das Bündel ein klarer Fall von Falschgeld: Bei einer Hausdurchsuchung in der Murrer Wohnung des Angeklagten fanden die Beamten im Sommer 2020 neben den Scheinen noch 43 Kleinkaliber-Patronen und Hinweise auf einen schwunghaften Handel mit Methadon.

Lesen Sie aus unserem Angebot: Vermisste Frau für tot erklärt

„Ich habe mich dann aber geschämt und das Geld nicht auf der Feier verwendet, sondern in den Keller gepackt“, erzählte der aufgrund zahlreicher Erkrankungen erwerbsunfähige Mann mit leiser Stimme. Beim Umzug in die kleinere Wohnung in Marbach sei es wieder zum Vorschein gekommen. Für etwas anderes habe er die Scheine nie benutzt. Tatsächlich hat die Polizei keinen Hinweis, dass einer der Scheine in Umlauf geriet.

Auf den Scheinen steht „Spielgeld“

Die Vorsitzende Richterin, Ursula Ziegler-Göller, hatte die Blüten zur Verhandlung bringen lassen. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft beurteilte der Verteidiger Hans-Christian Arnsperger die Scheine als eindeutig unecht und machte darauf aufmerksam, dass bei den Fünfzigern sogar das Wort „Jokermoney“ (Spielgeld) aufgedruckt ist. Die 10er- und 20er-Scheine sind mit einer kleinen türkischen Aufschrift am Rand versehen, die übersetzt „ungültig“ bedeutet. Auch die Qualität des Papiers unterscheide sich deutlich von echten Geldscheinen.

„Diese Scheine hätte ich wohl als falsch erkannt, allerdings kenne ich mich mit gefälschten Banknoten auch aus“, sagte die Sachverständige der Polizei als Zeugin vor Gericht aus. Es gebe durchaus bessere, aber auch schlechtere Fälschungen als das Bündel im vorliegenden Fall. Die Expertin verwies auf das Gutachten der Deutschen Bundesbank, wonach es nicht unüblich ist, dass auf gefälschten Banknoten etwas auf dem Rand steht, dies von den Menschen im Alltag beim Bezahlen in der Regel aber gar nicht wahrgenommen wird.

Für den Angeklagten stand einiges auf dem Spiel

Die Justiz versteht bei Falschgeld keinen Spaß: Wer falsches Geld auch nur bei sich hat, dem droht eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Und auch der Besitz von Munition kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren sanktioniert werden. Es stand also einiges auf dem Spiel für den 51-Jährigen, der seinen Vater nach dem Tod der Mutter im vergangenen Jahr bei sich aufgenommen hat.

Auf die Spur des Mannes war die Polizei durch die Auswertung von Handys zweier Drogenhändler in Marbach und Höpfigheim gestoßen. So konnten die Ermittler nachweisen, dass der 51-Jährige einem bereits verurteilten Bekannten von Herbst 2019 bis Januar 2020 geholfen hatte, in Frankreich Methadon zu beschaffen und gewinnbringend in Murr und Marbach zu veräußern. Dabei half offenbar auch, dass er selbst bereits seit vielen Jahren in einem Drogen-Substitutionsprogramm ist und von einem Arzt bislang seine tägliche Ration Methadon für eine Woche im Voraus mit nach Hause bekam.

Haftstrafe auf Bewährung

Das Schöffengericht hielt dem 51-jährigen Mann sein Geständnis zugute und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung, die drei Jahre andauern wird. Das Urteil bereits rechtskräftig.