Dem 40-Jährige steht aufgrund der begangnen Taten in der Justizvollzugsanstalt wohl eine schwere Zeit bevor. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Weil er seine geistig behinderte Tochter sexuell missbraucht hat, muss ein 40-Jähriger zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Außerdem wurde ein Kontaktverbot verhängt.

„Normalerweise nie wieder.“ Mit dieser Antwort schaltete sich ein Zuhörer am Dienstagnachmittag im Amtsgericht Bad Cannstatt in die Diskussion ein, ob und wann der 40 Jahre alte Angeklagte seine Tochter wieder sehen dürfe. Für seinen Zwischenruf mitten in der Verhandlung holte sich der Angehörige einen Rüffel von der Richterin ab, zugleich zeigte sie aber Verständnis für den familiären Konflikt, der nach solchen Vorfällen bestehen würde. „Das hat hier im Gerichtssaal aber nichts zu suchen“.