Studierte Akten während seiner Kanzlerschaft auch zu Hause: Helmut Schmidt, der im vergangenen Jahr verstarb. Foto: dpa

Altkanzler Helmut Schmidt hat während seiner Kanzlerschaft Akten mit nach Hause genommen. Das Kanzleramt verlangt nun die Herausgabe dieser Unterlagen – und schafft damit einen Präzedenzfall.

Berlin - Das Bundeskanzleramt verlangt laut „Spiegel“ die Herausgabe von Akten, die Helmut Schmidt während seiner Kanzlerschaft in sein Hamburger Privathaus mitgenommen hat. Die Originalunterlagen befinden sich dem Bericht zufolge in seinem Privatarchiv, das die Helmut-und-Loki-Schmidt-Stiftung übernommen hat. Der SPD-Politiker war im November gestorben.

Mit der Forderung schafft das Kanzleramt nach „Spiegel“-Informationen einen Präzedenzfall. Denn bislang habe es als Kavaliersdelikt gegolten, wenn ausscheidende Politiker Akten mit nach Hause nahmen, obwohl Verwahrungsbruch eine Straftat sei. Im Fall Schmidts seien einige Unterlagen zudem Verschlusssache. Das Kanzleramt wolle die Papiere ins Bundesarchiv überführen. Von der Stiftung war am Samstag keine Stellungnahme zu erhalten, die Bundesregierung wollte sich nicht äußern.

Schon der erste Kanzler Konrad Adenauer (CDU) hatte im Bonner Palais Schaumburg eine eigene Aktenablage geführt und diese nach seinem Abschied 1963 behalten. Auch in den Nachlässen von Staatssekretär Hans Globke, Kanzler Willy Brandt (SPD), dessen Staatssekretär Egon Bahr sowie Bundespräsident Karl Carstens finden sich dem Bericht zufolge Regierungspapiere.