Alleinerziehende können sich auf eine Steuerentlastung freuen. Foto: dpa

Alleinerziehende werden in Zukunft stärker steurlich entlastet. Darauf einigte sich die Bundesregierung am Mittwoch in Berlin.

Berlin - Die Bundesregierung hat die Mini-Steuerentlastung durch Abbau der sogenannten Kalten Progression sowie eine stärkere Unterstützung Alleinerziehender auf den Weg gebracht. Entsprechende Formulierungshilfen für einen Antrag der Koalitionsfraktionen billigte das schwarz-rote Kabinett am Mittwoch in Berlin.

Danach soll der seit elf Jahren bei 1308 Euro jährlich liegende Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben werden - allerdings in zwei Stufen um insgesamt 600 auf 1908 Euro. 2015 soll der Freibetrag zunächst um 300 Euro auf 1608 Euro für das 1. Kind steigen sowie um 240 Euro für jedes weitere Kind. Die volle Entlastung soll dann im Januar 2016 folgen, wenn der Betrag um weitere 300 Euro angehoben wird.

Zudem sollen Arbeitnehmer von Anfang kommenden Jahres an - neben höheren Freibeträgen, mehr Kindergeld sowie Kinderzuschlag - zusätzlich geringfügig entlastet werden. Durch leichte Änderungen beim Einkommensteuer-Tarif soll ab 1. Januar 2016 die „Kalte Progression“ im Steuersystem eingedämmt werden. Der Effekt dieser „heimlichen Steuererhöhung“ entsteht, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen und die Kaufkraft des Arbeitnehmers nicht steigt. Durch den Tarifverlauf bei der Einkommensteuer zahlt er dann überproportional mehr Steuern.

Die geplante Korrektur wird sich aktuell im Geldbeutel der Steuerzahler aber kaum bemerkbar machen. Die Bürger behalten einige Euro mehr im Monat - je nach Einkommenshöhe eher einstellige Beträge pro Monat. Den Staat kostet es jährlich 1,5 Milliarden Euro.

Der höhere Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kostet den Staat 2015 rund 115 Millionen und ab 2016 jährlich 210 Millionen Euro.