Die Rechte zur Nutzung von öffentlichen Wegen und Straßen für Leitungen gegen ein Entgelt müssten in einem Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Foto: dpa

Korb für Aktion Stadtwerke: OB: „Bürgerbegehren Energieversorgung unzulässig“.

Stuttgart - Einen Bürgerentscheid, mit dem die Stadt Stuttgart möglicherweise zur kompletten Übernahme und zum Betrieb sämtlicher Wasser- und Energienetze ab 2014 verpflichtet wird, kann es nach Auffassung der Stadtverwaltung und ihrer juristischen Berater nicht geben. Das Bürgerbegehren, das die Aktion Stadtwerke initiierte, sei rechtlich unzulässig, erklärten OB Wolfgang Schuster und Vertreter der Kanzlei Dolde, Mayen und Partner.

Schuster bedauerte dies „ausdrücklich“, erkenne er doch „sehr viele Übereinstimmungen“. Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sei aber „keine politische Frage, sondern eine juristische“. Daher soll der Gemeinderat am 10. Mai die Unzulässigkeit des Begehrens erklären. Anders zu entscheiden bringe nichts, sagte Schuster. Gegebenenfalls müsste er Einspruch erheben.

Verstoß gegen Energiewirtschaftsgesetz und Kartellrecht

An mangelnder Unterstützung von Unterzeichnern scheitert das Begehren nicht. Die Aktion Stadtwerke brachte 27.000 Unterschriften bei – mehr als genug. Die Rechtsanwälte Winfried Porsch und Andrea Vetter senkten dennoch die Daumen. Bezüglich des Gas- und Stromnetzes verstoße das Bürgerbegehren gegen das Energiewirtschaftsgesetz und das Kartellrecht.

Die Rechte zur Nutzung von öffentlichen Wegen und Straßen für Leitungen gegen ein Entgelt müssten in einem Wettbewerbsverfahren vergeben werden. Das Ziel, dass die Stadt die Konzessionen ohne Ausschreibung selbst übernimmt und sie beispielsweise den neu gegründeten Stadtwerken überlässt, sei rechtswidrig. Im Fall der Wasser- und Fernwärmenetze wären Direktvergaben an einen städtischen Eigenbetrieb oder eine reine Tochtergesellschaft denkbar. Jedoch haben die Stadträte den eigenständigen Betrieb des Wassernetzes schon beschlossen.

So bliebe nur noch die Frage der Fernwärme. Nur darüber einen Bürgerentscheid zu veranstalten scheide auch aus. Die Unterzeichner hätten für eine Gesamtlösung unterschrieben: alle Netze komplett in städtische Hand. Gravierende Umformulierungen des Begehrens halte der Verwaltungsgerichtshof nicht für statthaft. Zudem herrsche beim Fernwärme-Part derselbe Mangel wie beim Bürgerbegehren insgesamt: Es sei nie ausreichend thematisiert worden, dass die Stadt begrenzte Möglichkeiten habe, über Leitungen und Energieerzeugungsanlagen zu verfügen.

„Sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche und umweltverträgliche Versorgung

Die Initiatoren werden dadurch kaum überrascht. Schuster hatte schon im Februar ähnliche Bedenken formuliert. Außerdem bedauerte er, dass die Verwaltung nicht vorher konsultiert wurde. Die Initiatoren entgegneten, falls überhaupt ein Wettbewerbsverfahren nötig wäre, könne die Stadt die Kriterien so gestalten, dass die neuen Stadtwerke obsiegen. Dazu sagte der OB , maßgeblich sei laut Energiewirtschaftsgesetz, dass die Versorgung sicher, preisgünstig, verbraucherfreundlich, effizient und umweltverträglich sei. Was man darüber hinaus formulieren könne, werde man mit dem Bundeskartellamt abstimmen.

Am Mittwoch will Schuster mit der Aktion Stadtwerke reden und ihr aufzeigen, dass die Stadt auch im Fall sämtlicher Konzessionen für die Stadtwerke und im Fall des alleinigen Betriebs der Netze die Durchleitung von Atomstrom nicht verweigern könnte. Die verstärkte dezentrale Energieerzeugung und eine starke Rolle für die Stadtwerke strebe die Stadt auf jeden Fall an.

Bürgermeister Michael Föll sagte als Aufsichtsratschef der Stadtwerke, das Unternehmen werde sich durchaus als Alleinbewerber um die Konzessionen bemühen – aber in einem „sauberen Wettbewerbsverfahren“ und ergänzend auch in einem Kooperationsunternehmen mit einem Partner wie der EnBW. Dadurch erhöhe man die Chancen der Stadtwerke mitzumischen. Die Stadt, erklärten Föll und Schuster, wolle auf jeden Fall 51 Prozent der Firmenanteile.