Über etwas mehr Zeit für seine Steuererklärung wird sich jeder freuen. Ab 2017 verschiebt sich die Abgabefrist nach hinten. (Symbolfoto) Foto: dpa

Über etwas mehr Zeit für seine Steuererklärung wird sich jeder freuen. Bummelanten hingegen müssen mit Zuschlägen rechnen. Die fallen aber weniger hoch aus als befürchtet.

Berlin - Steuerzahler erhalten mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung, müssen im Gegenzug bei verspätet eingereichten Unterlagen aber mit schärferen Strafen rechnen. Entsprechende Gesetzespläne will der Bundestag an diesem Donnerstag beschließen.

Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Wird die Steuererklärung allerdings zu spät abgegeben, werden in bestimmten Fällen automatisch Verspätungszuschläge fällig.

Das Gesetz soll zwar zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Erstmals soll die um zwei Monate verlängerte Frist aber im Steuerjahr 2018 gelten. Ehepaare etwa mit Lohnsteuerklasse III und V müssen demnach für 2018 erst bis zum 31. Juli 2019 ihre Steuererklärung abgegeben.

Mehr Zeit sollen auch Steuerzahler erhalten, die sich von einem Berater oder einem Hilfeverein bei der Erklärung helfen lassen. Hatten sie bislang eine Abgabefrist von 12 Monaten, sollen es künftig 14 Monate sein.

Nachbesserungen gebilligt

Der Finanzausschuss billigte am Mittwoch die Gesetzespläne und die Nachbesserungen, die bereits am Montag bekanntgeworden waren. Der Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat soll demnach nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen.

Die automatisch fälligen Zuschläge sollen nur dann greifen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb dieser 14 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraumes abgegeben und keine Fristverlängerung beantragt wurde. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn man einen Steuerberater hat. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Fristverlängerung. „Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können“, sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch. Die Finanzämter beginnen nach seinen Angaben ohnehin erst im März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen, „so dass es nur gerecht ist, wenn auch die Bürger mehr Zeit für die Erklärung bekommen“.

Neue Regeln

Die neuen Regeln sind Teil eines Gesetzespakets, um das Besteuerungsverfahren generell zu modernisieren und fit zu machen für die digitale Zukunft. Bürger sollen bei einer elektronischen Steuererklärung dem Finanzamt in der Regel keine Belege mehr vorlegen müssen. Nachweise zu Spenden oder Kapitalerträgen sollen nur noch in Einzelfällen vom Fiskus angefordert werden.

Die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, sowie die zuständige Berichterstatterin der Union, Margaret Horb, erklärten, mit den Änderungen sei ein ausgewogener Kompromiss zwischen den Interessen der Bürger, Wirtschaft, Steuerberater sowie der Finanzverwaltung erreicht worden. Bürger bräuchten nach ihrer Darstellung künftig etwa 2,1 Millionen Stunden weniger, um ihre Steuererklärung auszufüllen. Die Wirtschaft spare Bürokratiekosten von jährlich 28 Millionen Euro.