Am mutmaßlichen Tatort in Hessigheim sind noch Spuren zu sehen. Foto: Hege

In Hessigheim hat ein Mann mutmaßlich seine Freundin überfahren. Engagierte Bürger sammeln nun Spenden für die drei Vollwaisen und wundern sich, warum der Verdächtige nicht in Untersuchungshaft sitzt.

Auch am fünften Tag nach dem Tod der 44-jährigen Frau auf offener Straße zeigen sich die Hessigheimer schockiert. Laut Aussagen mehrerer Ortsbewohner sei die Verstorbene und ihre Familie sehr gut in das gesellschaftliche Leben integriert gewesen. Bei ihrer Arbeit beim Landschaftsbauunternehmen Nägele war die 44-Jährige sehr geschätzt. Sie sei „die gute Seele des Betriebs“ gewesen, beschreibt ein Vertrauter die Verstorbene.

 

Mittlerweile ist auch klar, dass die drei Kinder, sechs, 14 und 19 Jahre alt, nach dem Tod der Mutter Vollwaisen sind. Erst Anfang des Jahres war der Vater gestorben. Die Kinder sind aktuell bei Bekannten untergekommen, und auch einige Hessigheimer wollen helfen. Unternehmertochter Claudia Nägele, der Vermieter der verstorbenen Frau, Peter Gailing, und sein Bruder Kurt Gailing haben Anfang der Woche einen Spendenaufruf gestartet. „Vor allem für die Beerdigung, dass die Kinder anständig Abschied nehmen können“, sagt Kurt Gailing. Er berichtet von vielen positiven Rückmeldungen aus der Ortsgemeinschaft und auch aus dem Rathaus, das den Spendenaufruf unterstützen wolle.

Der Tod der Frau in der Nacht von Freitag auf Samstag wird weiterhin von vielen Fragezeichen begleitet. Fest steht, dass gegen einen 40-jährigen Mann wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts ermittelt wird – er ist vermutlich der feste Freund der Verstorbenen. Gesichert scheint, dass der Mann die 44-jährige Hessigheimerin mit seinem Auto überfuhr und sie daraufhin starb. Die Staatsanwaltschaft will den Tathergang und die Todesursache bisher nicht bestätigen.

Auch die Frage, warum der Tatverdächtige nicht in Untersuchungshaft ist, beantworten Staatsanwaltschaft und Polizei nicht. Kurt Gailing und weitere Hessigheimer fragen sich, warum der Tatverdächtige auf freiem Fuß ist – während der Verdächtige im Fall Marbach seit Wochen in Untersuchungshaft sitzt. Anfang August wurde in der Schillerstadt eine tote Frau in einem brennenden Keller gefunden. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn erwirkte schon am folgenden Tag einen Haftbefehl gegen den 28-jährigen Ehemann der Toten – aufgrund des gleichen Tatbestands wie in Hessigheim. Der 28-Jährige sitzt noch im Gefängnis, die Ermittlungen und die Unschuldsvermutung dauern an.

Gleicher Tatbestand, unterschiedliches Durchgreifen

Wieso entscheidet sich dieselbe Staatsanwaltschaft bei gleichem Tatbestand einmal für und einmal gegen Haft? Laut der Strafprozessordnung gibt es drei Faktoren, von denen eine Untersuchungshaft abhängt. Der erste ist der dringende Tatverdacht – wenn die Wahrscheinlichkeit aufgrund bisheriger Ermittlungen groß ist, dass der Verdächtige Schuld hat.

Zweitens ist die Verhältnismäßigkeit entscheidend. Die Staatsanwaltschaft wägt die Schwere des Freiheitsentzugs mit den Ausmaßen des mutmaßlichen Verbrechens ab. Drittens sind da die Haftgründe. Beispielsweise wird eine Untersuchungshaft verhängt, wenn Wiederholungsgefahr oder Fluchtgefahr besteht. Oder wenn die Möglichkeit besteht, dass der Verdächtige Einfluss auf Beweismittel oder Zeugen nimmt.

Interessant: Bei Tötungsdelikten darf die Untersuchungshaft auch ohne Vorliegen eines Haftgrundes angeordnet werden. Bedeutet, selbst wenn bei dem 40-Jährigen keine Fluchtgefahr, Wiederholungsgefahr und ähnliches besteht, hätte die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl beantragen können.

Offenbar fehlen der Staatsanwaltschaft die notwendigen Indizien für einen Tötungsvorsatz, schätzt Strafanwalt Alexander Götz aus Ludwigsburg die Situation ein. Ein Freiheitsentzug ist damit nicht gerechtfertigt. Dennoch bestätigen auch andere Anwälte, dass es äußerst ungewöhnlich ist, dass ein Verdächtiger bei einer mutmaßlichen vollendeten Tötung auf freiem Fuß bleibt.