Einige Vorwürfe – unter anderem ein sexueller Übergriff – gegen den 27-Jährigen wurden derweil fallen gelassen.
Nach fast zweimonatiger Verhandlung und der Anhörung von mehr als 40 Zeugen hat das Landgericht Heilbronn einen 27-Jährigen aus Benningen zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren wegen räuberischen Diebstahls und verschiedener weiterer Diebstahlsdelikte verurteilt. Damit blieb die 2. Große Strafkammer nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft von vier Jahren und acht Monaten, die Verteidigung hatte eine Höchststrafe von einem Jahr und elf Monaten gefordert.
Der 27-Jährige hat eine Frau verfolgt
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 27-Jährige Ende 2021 und zu Jahresbeginn 2022 in zwei Supermarktfilialen in Marbach und einem Drogeriemarkt in Ludwigsburg verschiedene Gegenstände wie Parfüm, Kopfhörer, eine Flasche Champagner und fünf Dosen Bier stehlen wollte. Dies gelang ihm aber nur im letzten Fall, bei den anderen Gelegenheiten wurde er von Mitarbeitern oder Ladendetektiven erwischt. Dabei kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen.
Allerdings wurden auch mehrere der ursprünglich 15 Anklagepunkte während des zweimonatigen Verfahrens eingestellt. Unter anderem der Vorwurf eines sexuellen Übergriffs. Der 27-Jährige soll im Mai 2021 einer jungen Frau in Marbach von der Schillerhöhe bis zu deren Wohnung gefolgt sein und sie im Treppenhaus bedrängt haben. Der Frau gelang es jedoch, dem Angeklagten die Mütze vom Kopf zu schlagen und als er sich nach dieser bückte, mehrere Nachbarn durch Klingeln zu alarmieren. Auch die Vorwürfe der Körperverletzung wegen einer Auseinandersetzung in einem Park in Marbach und in seiner Flüchtlingsunterkunft in Benningen ließen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung im Einvernehmen fallen.
Marihuana, Crack, Ecstasy und Kokain
Vor Gericht hatte der Mann eingeräumt, dass er seit seiner Jugend Drogen konsumiere. Nach Deutschland sei er geflohen, weil er in seinem Heimatland an einer Brandstiftung beteiligt war und eine Verfolgung fürchtete. In Deutschland griff er nicht nur zu Gras und Crack sondern auch zu Ecstasy und Kokain. Dazu trank er massiv Alkohol – bis zu sechs Bier morgens und abends. Gearbeitet habe er seit er in Deutschland ist nie, auch um eine Aufenthaltsgenehmigung habe er sich nie gekümmert.
Die Taten hatte der junge Mann teilweise eingeräumt. Allerdings hatte er manches auch abgeschwächt und behauptete, „es wird dabei einiges skandalisiert“. Am ersten Prozesstag war er mit dem Vorsitzenden Richter Alexander Lobmüller gar in einen lautstarken Streit geraten, als er behauptet hatte, er bekomme keinen fairen Prozess.