Die achte Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat die Unterbringung eines psychisch kranken 26-Jährigen angeordnet. Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Weil er in Deizisau unter anderem Menschen angegriffen und in Nürtingen einen Brandsatz auf ein Haus geworfen hat, muss ein 26-Jähriger in eine Psychiatrie. Ihm wurde eine paranoide-halluzinatorische Schizophrenie attestiert.

Die achte Strafkammer ist mit dem Urteil am Mittwoch der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat einen 26-jährigen Angeklagten in eine Psychiatrie eingewiesen. Dieser betonte während der Urteilsverkündung, nicht psychisch krank zu sein. Über den Prozess hinweg hatte er immer wieder seine Sicht der Vorwürfe dargelegt, die aber durch Zeugenaussagen oder kriminaltechnische Untersuchungen in Zweifel gezogen wurden. Ein Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine paranoide-halluzinatorische Schizophrenie attestiert. Der dadurch hervorgerufene Verfolgungs-, Beeinträchtigungs-, Beziehungs- und Vergiftungswahn könne ohne Behandlung zu weiteren Straftaten führen, begründete der Vorsitzende Richter Ulrich Tormählen das Urteil. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert.

 

Angeklagter fühlt sich ständig verfolgt

Was war geschehen? Der Angeklagte wohnte im Herbst vergangenen Jahres in einer Unterkunft für Asylbewerber in Deizisau. Allerdings wohnte er nicht in dem ihm zugewiesenen Zimmer. Stattdessen hatte er sich woanders in der Unterkunft eingerichtet. Als er von Gemeindemitarbeitern zu einem Umzug in das ihm zugewiesene Zimmer gedrängt werden sollte, kam es zur Eskalation. Der Angeklagte habe unter anderem eine Bratpfanne nach Gemeindemitarbeitern geworfen. Die Polizei hatte Mühe, den schmächtigen, äußerst wütenden Mann zu bändigen. Wenige Tage nach diesem Vorfall kam es in Deizisau zu einem Messerangriff auf einen Bekannten. Der Angegriffene habe schlecht über ihn geredet, hat der Angeklagte im Prozess erklärt. Er habe ihn aber nicht mit einem Messer angegriffen.

Rund eine Woche danach hat der 26-Jährige in Nürtingen einen Molotowcocktail auf ein Haus geworfen. In dem Haus lebt ein Bekannter, der laut dem Angeklagten ein Polizeispitzel sei. Wegen ihm sei sein Asylantrag abgelehnt worden. Der Molotowcocktail prallte an einem Fenster ab. Beim Eintreffen der Polizei hantierte der Angeklagte mit weiteren Molotowcocktails. Er flüchtete, konnte aber einige Stunden später festgenommen werden. Der Angeklagte bestritt, dass er Molotowcocktails geworfen habe. Es seien nur leere Bierflaschen gewesen.

Laut einem Sachverständigen sei beim Angeklagten im Herbst 2023 die paranoid- halluzinatorische Schizophrenie ausgebrochen. Anschließend häuften sich die Taten. Staatsanwaltschaft und Gericht gehen davon aus, dass der Angeklagte ohne eine Behandlung weitere Straftaten begeht. „Der Beschuldigte hat aktuell keine Krankheitseinsicht“, erklärte der Richter Tormählen.

Gut gemeinter Rat vom Richter

Der Angeklagte selbst hob am letzten Verhandlungstag hervor, dass von ihm keine Gefahr ausgehe. „Ich leide nicht an irgendwelchen psychischen Krankheiten“, lies er über seinen Dolmetscher ausrichten. Vielmehr sei es die ständige Auseinandersetzung mit der Bürokratie, die ihn enorm unter Druck gesetzt habe.

Der Richter gab dem Angeklagten abschließend den Rat, sich auf die Behandlung in der Psychiatrie einzulassen. „Der Arzt meint es gut mit Ihnen“, so Tormählen. Jährlich würden die Fortschritte der Behandlung überprüft. Sollte die Behandlung erfolgreich sein, könne er irgendwann die geschlossene Psychiatrie auch wieder verlassen.