Der Angeklagte soll Mädchen im Netz kontaktiert haben. Foto: dpa

Ein 25-Jähriger aus Reichenbach, dem unter anderem Vergewaltigung vorgeworfen wurde, muss vorerst nicht ins Gefängnis. Die zweijährige Haftstrafe, zu der ihn das Amtsgericht Esslingen verurteilt hat, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Ein Mann aus Reichenbach, der vor dem Esslinger Amtsgericht unter anderem wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs und sexueller Nötigung von Minderjährigen angeklagt war, muss vorerst nicht ins Gefängnis. Das Schöffengericht verurteilte den 25-Jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das teilte der Presserichter Martin Gerlach auf Anfrage mit. Zudem müsse der Mann eine umfangreiche finanzielle Wiedergutmachung an die Opfer zahlen. Die Summe, die der Verurteilte zu leisten habe, belaufe sich insgesamt auf rund 20 000 Euro. Zudem trägt er die Kosten des Verfahrens.