Nach einem Unfall reicht es nicht, beispielsweise nur einen Zettel mit einer Nachricht am Unfallort zu hinterlassen. Foto: dpa/Jens Wolf

Eine Radlerin wird von einem Taxi erfasst. Dessen Fahrer will ein Fahrverbot aber nicht akzeptieren.

Kornwestheim - Mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl ist ein Taxifahrer aus Kornwestheim sein dreimonatiges Fahrverbot wieder los geworden. Die Strafabteilung des Ludwigsburger Amtsgerichts sah bei ihm nur eine geringe Schuld an einem Verkehrsunfall mit einer Pedelec-Fahrerin. Das Urteil: 45 Tagessätze zu jeweils 50 Euro Geldstrafe.

Der 65-Jährige war beruflich als Taxifahrer unterwegs, als er am 19. Juli 2021 kurz nach 18 Uhr an der Einmündung Johannes-/Eastleihstraße mit der 60-jährigen Pedelec-Fahrerin zusammenstieß. Die Frau stürzte und verletzte sich – und zeigte den Taxifahrer an. Vor Gericht gingen die Angaben jedoch weit auseinander. Der Taxifahrer erklärte, die Pedelec-Fahrerin sei ihm ins Auto gefahren, laut der Frau war es exakt andersherum. Während der Mann auf der Mittellinie mit der Pedelec-Fahrerin zusammengestoßen sein wollte, sah sich die Frau zum Unfallzeitpunkt auf ihrem Fahrstreifen. Wo genau sich der Unfall ereignete, konnte ein Polizeibeamter im Zeugenstand nicht mehr rekonstruieren: Keines der Fahrzeuge stand mehr an der Unfallstelle, als er kam.

Die Erinnerungen gehen auseinander

„Sie hatte drei Meter Platz bis zum Randstein und auf der Mittellinie sind wir aufeinander drauf“, so die Erinnerung des Taxifahrers. „Warum sie in mich reingefahren ist, muss sie selber erklären.“ Die Pedelec-Fahrerin beteuerte, sie habe rechts vor links zu achten gehabt, aber dem Taxifahrer nicht die Vorfahrt genommen. „Er kam auf meiner Fahrbahn frontal auf mich zu“, sagte sie.

Der Taxifahrer hatte nach dem Zusammenstoß beteuert, er bringe sie nach Hause, aber er müsse erst noch zu einem Kunden. Dass er die Frau warten ließ, brachte ihm neben dem Tatvorwurf der fahrlässigen Körperverletzung einen solchen der Unfallflucht ein, denn er hatte der Unfallgegnerin lediglich seine Visitenkarte gegeben. Diese sagte, sie habe ihren Ehemann holen müssen, weil der Taxifahrer sie und ihr kaputtes Zweirad einfach habe stehen lassen. Bei dem Unfall hatte sie einen Trümmerbruch am Ellbogen erlitten, sie musste später operiert werden. Sie leide heute noch an Schmerzen und die zweite OP zur Entfernung der Metallplatte stehe ihr erst noch bevor.

Zeuginnen widersprechen der Frau

Zwei Passantinnen widersprachen der Pedelec-Fahrerin übrigens im Zeugenstand: Sie sei gefahren, beteuerten beide. „Er lud sie auf und sie stürzte“, fasste der Polizeibeamte zusammen, der den Verkehrsunfall aufnehmen musste. Dem Angeklagten sei die Unfallflucht offenbar nicht klar gewesen. Er hätte auf die Polizei warten müssen.

Gericht und Staatsanwaltschaft kamen zu dem Schluss, dass der Taxifahrer um die fahrlässige Körperverletzung nicht herum kommt – ebenso wenig um die Unfallflucht. Beide Tatbestände, so befand die Richterin, könnten jedoch am unteren Rand angesiedelt werden, sodass der Mann, der eigenen Angaben zufolge für 9,60 Euro Mindestlohn pro Stunde arbeitet, mit 2250 Geldstrafe genug bestraft sei. Die drei Monate Fahrverbot aus seinem Strafbefehl wurden aufgehoben.