Die Schulden wollte der Mann eigentlich mit Gewinnen tilgen. Foto: Archiv (dpa/Britta Pedersen)

Ein 50-Jähriger hat sich von einem Bekannten insgesamt 52 250 Euro geliehen – und keinen Cent zurückbezahlt. Als Darlehensnehmerin hat er auch seine Mutter mit angegeben. Die wusste jedoch nichts davon.

Marbach - Seine unbändige Spielsucht hat einen Marbacher gleich zu mehreren Straftaten verleitet. Schlussendlich sitzt der 50-Jährige nun auf einem großen Schuldenberg und hat obendrein auch noch seine Mutter bitter enttäuscht. Über seinen Fall urteilte nun das Amtsgericht Marbach. Die Staatsanwaltschaft war in der Anklage von gewerbsmäßigem Betrug und Urkundenfälschung ausgegangen. Der Mann hatte sich von einem Bekannten insgesamt sechs Mal Geld geliehen. Die Privatdarlehen beliefen sich im Zeitraum von rund zwei Jahren so auf insgesamt 52  250 Euro. Zwar hatten die Beteiligten dabei stets auch ein Rückzahlungsdatum vereinbart, der Angeklagte hat jedoch bis heute keinen Cent zurückgezahlt.

Die Mutter wusste nichts von seiner Spielsucht

Der Vater zweier erwachsener Kinder, der von seiner Frau geschieden ist, dachte stets, das nächste Mal habe er eine Glückssträhne beim Spiel und könne die Summe dadurch zurückzahlen, erklärte der Anwalt für seinen Mandanten. Um den Darlehensgeber weiter in Sicherheit zu wiegen, fälschte der Angeklagte auf den Dokumenten außerdem die Unterschrift seiner Mutter und gab sie ebenfalls als Darlehensnehmerin an – wohl wissend, dass seine Mutter niemals einverstanden gewesen wäre.

„Meine Mutter wusste nicht, dass ich spielsüchtig bin“, räumte der Mann im Gerichtssaal ein. „Sie war sehr enttäuscht von mir, dass ich sie da mit hineingezogen habe.“ Seine Situation empfand er selbst als „Teufelskreis“, aus dem er sich ein Jahr nach dem letzten Darlehen zu befreien versuchte – mit Erfolg. Er begann bei einer Spielsucht-Beratungsstelle eine Therapie, die er nach 35 Gruppenabenden auch erfolgreich beendete.

„Sie haben die Hilfsbereitschaft eines Menschen schamlos ausgenutzt“

Das Gericht verurteilte den 50-Jährigen wegen Betrugs und Urkundenfälschung in sechs Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde. „Sie haben die Taten vollumfänglich eingeräumt und sind bislang nicht vorbestraft“, begründete die Richterin Ursula Ziegler-Göller das Urteil. Gleichwohl sei die fünfstellige Summe „für eine Privatperson kein Pappenstiel“. Ziegler-Göller bezeichnete das Verhalten des Angeklagten zudem als üble Abzocke: „Sie haben damit die Gutmütigkeit und Hilfsbereitschaft eines Menschen ganz schamlos ausgenutzt.“

Der Mann darf sich nun in der drei Jahre andauernden Bewährungszeit nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Ein Bewährungshelfer soll ihn in dieser Zeit begleiten und unterstützen. Von einer Geldstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, sah die Richterin allerdings ab und verhängte stattdessen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit: „Es ist wichtiger, die Rückzahlung an den Geschädigten zu fördern“, begründete sie die Entscheidung. Das Urteil ist rechtskräftig.