Das SEK ist damals auch in Mundelsheim zu Gange gewesen. Foto: Archiv (SDMG//Hemmann)

Im Fall des brutalen Mordes an einer Frau und ihrer neunjährigen Tochter in Allmersbach im Tal hat der Angeklagte aus Mundelsheim jetzt vor Gericht eine Erklärung abgegeben. Das Motiv bleibt aber nach wie vor im Dunkeln.

Mundelsheim - Schon mehr als eine Stunde vor dem Beginn der Verhandlung hat sich vor dem Landgericht Stuttgart eine Traube von Angehörigen und Zuschauern gebildet, um die erste Aussage des Angeklagten zu dem Doppelmord in Allmersbach im Tal in der Nacht auf den 21. Juni 2020 zu verfolgen. Der Polizei gegenüber hatte der 36-jährige Mann aus Mundelsheim (Kreis Ludwigsburg) bereits gestanden, seine 41-jährige Ex-Freundin und deren neunjährige Tochter getötet zu haben.

Anschließend fuhr er zu seiner Noch-Ehefrau in Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall), in der Absicht, sie ebenfalls zu ermorden. Doch er drang nicht in ihr Haus ein, sondern zerstach nur ihre Reifen. Am folgenden Tag stellte er sich in Heilbronn der Polizei.

Nun sprach der zweifache Vater erstmals vor Gericht zu der Tat. Doch zunächst verlas die beisitzende Richterin die persönlichen Angaben, die der Industriemechaniker am ersten Verhandlungstag zu Protokoll gab: Demnach verlor er ebenfalls im Juni vergangenen Jahres betriebsbedingt seinen Job bei einer Maschinenfabrik in Ludwigsburg. Von seinem Chef fühlte er sich schon zuvor immer wieder gemobbt, wegen des „Psychoterrors“ hatte er sich selbst schon einmal in eine psychiatrische Klinik eingeliefert.

Dann verlas der Angeklagte eine Erklärung zur Tat. Demnach habe er an jenem verhängnisvollen Abend mit dem Opfer, deren Bruder und dessen Freundin in dem Biergarten der Disco Sonnenhof in Klein-aspach Alkohol getrunken. Danach sei er allein in die Disco. Dort habe er noch das Rauschmittel GBL, ein flüssiges Felgenreinigungsmittel, zu sich genommen. Nach einer Verhandlungspause nahm er das Drogengeständnis jedoch wieder zurück.

Obwohl der Angeklagte und das Opfer sich bereits am 5. Juni nach wenigen Monaten Beziehung in beiderseitigem Einverständnis getrennt hatten, verabredeten sie sich gelegentlich noch zu kurzen sexuellen Treffen. So auch für den 21. Juni. Doch im Laufe des Abends änderte sich seine Stimmung, er wolle nicht mehr ihr „Callboy“ und „Pornostar“ sein. Im Widerspruch dazu verlas der Staatsanwalt Chatnachrichten aus der Disco, in denen sich der Angeklagte durchaus bereit zu einem Sextreffen zeigte. Den angeblichen Entschluss, die körperliche Beziehung zu beenden, wollte er ihr noch in dieser Nacht persönlich mitteilen, doch die Ex-Freundin sagte per WhatsApp ein spontanes Treffen ab.

Dennoch fuhr der Täter zu ihr. Dort angekommen hörte er Stimmen von der Terrasse und bemerkte zu seinem Ärger, dass seine Ex Besuch eines Bekannten hatte. Er fuhr unverrichteter Dinge nach Hause. Auf dem Heimweg hinterließ er dem Opfer Sprachnachrichten, die im Gerichtssaal abgespielt wurden. Darauf war zu hören, dass sich der Angeklagte „erniedrigt“ fühle, umkehren wolle, um ihr „die Fresse zu polieren“. Zuhause angekommen legte er sich ins Bett, fand aber keine Ruhe. Er fuhr wieder zu seiner Ex und stellte sie, nachdem der Bekannte gegangen war, zur Rede. Es kam zu einem Streit.

„Dann hat es sich bei mir abgeschaltet“, sagte der Angeklagte. Eine innere Stimme habe ihm eingegeben, zum Auto zu gehen und sich ein Kantholz zu holen, das dort „zur Selbstverteidigung“ lag. Mit dem Vorsatz, sie „totzuschlagen“, ging er ins Haus. Er schlug ihr ohne Vorwarnung von der Seite ins Gesicht. Als das Opfer auf dem Boden lag, holte er aus der Küche ein Messer und schnitt ihr die Kehle durch, wie er es bei den Schafen, die er züchtete, gelernt hatte. Dann ging er „instinktiv“ ins Schlafzimmer und tötete die Tochter ebenfalls mit einem Schlag und einem Messerschnitt. Danach fuhr er zu seiner Frau nach Gaildorf, angeblich ohne versucht zu haben, ins Haus einzudringen. Das Motiv kann sich der Angeklagte bis heute nicht erklären: „Ich war total im Wahn. Ballaballa.“ In der Beziehung habe es einfach öfters gekriselt.

Am Ende der Verhandlung brachte der Angeklagte noch Verwirrung in den Gerichtssaal, als er das Wort „unzurechnungsfähig“ in den Raum warf, was sein Anwalt sofort relativierte. Am 21. Januar wird das Verfahren fortgesetzt. Ein Urteil wird am 18. März erwartet.