Das bestehende Haus Nr. 44 wird wohl im Frühjahr abgerissen. Foto: KS-Images.de

Ein Gebäude in der Fußgängerzone wird abgerissen und durch ein neues Wohn- und Geschäftshaus ersetzt.

Marbach - Die Marbacher Fußgängerzone war schon vor Corona und den beiden Lockdowns kein richtiger Besuchermagnet mehr. Deshalb soll die gute Stube der Stadt vom Spätsommer an auch herausgeputzt werden. Das alleine wird aber kaum helfen, um die Fußgängerzone wachzuküssen. Dazu braucht es in der Innenstadt auch attraktive Angebote. Einen Teil dazu könnte ein Projekt beitragen, das am Donnerstag im Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt und einmütig abgesegnet wurde: Demnach soll das Gebäude in der Marktstraße 44 abgerissen und durch ein neues Wohn- und Geschäftshaus ersetzt werden. Und im Erdgeschoss zur Straßenseite hin soll dann ein Weinverkauf samt Ausschank der edlen Tropfen untergebracht werden, berichtete Laura Bader vom Bauamt.

Allerdings steht bislang noch nicht fest, wer den Laden betreiben wird, erklärt Sahin Deisenhofer, Geschäftsführer von Uno Immobilien und Vermarkter des Vorhabens. „Der Weinhandel ist zwar vorgesehen, es wurde aber noch kein Pächter gefunden“, sagt er. Es besteht aber auch keine übertriebene Eile bei der Auswahl der Kandidaten. Zunächst muss das bestehende Gebäude, das laut Bauamtsleiter Dieter Wanner nicht unter Denkmalschutz steht, bis auf den Keller abgerissen werden. Gleiches gilt für das Werkstatt-Gebäude im Innenhof. Wenn die entsprechenden Genehmigungen vorliegen, könne das Mitte oder Ende des Frühjahrs über die Bühne gehen, sagt Deisenhofer. Im Anschluss werde man sich direkt daran machen, das neue Objekt zu errichten. Dafür veranschlagt der Immobilien-Fachmann rund 18 Monate. Ziel sei folglich, das Haus bis Ende 2022 fertigzustellen.

In dem Gebäude sollen über dem anvisierten Weinhandel insgesamt fünf Wohnungen untergebracht werden. Im bestehenden Haus seien eine Gewerbeeinheit und eine große Wohnung angesiedelt, erklärte Laura Bader. Außerdem seien beim Neubau zwölf Abstellplätze für Räder vorgesehen. Darüber hinaus möchte der Bauherr drei Parkplätze auf dem Grundstück anordnen und den Wohnungen zuordnen. Das wäre in der Altstadt angesichts des Platzmangels nicht einmal erforderlich, betont Dieter Wanner auf Nachfrage. Aktuell gebe es auch keine einzige Stellfläche auf dem Areal, also auch nicht fürs Gewerbe. Insofern hat der Ausschuss jetzt auch einer Befreiung von der Stellplatzverpflichtung zugestimmt, nach der für den Handel im Prinzip ein Parkplatz nachgewiesen werden müsste. „Die Stadtverwaltung begrüßt die Befreiung, weil der Weinverkauf zur Innenstadtbelebung beiträgt“, erläuterte Laura Bader. Noch abzustimmen sei mit dem Landratsamt, wie die Fenster und die Fassaden gestaltet werden, erklärte sie.