Wer mit der Bahn fahren will, muss dazu künftig eine medizinische Maske tragen. Foto: dpa/Marijan Murat

Eine neue Corona-Verordnung greift ab Montag. Demnach dürfen Pendler Busse und Bahnen nur noch mit OP- oder FFP-2-Masken benutzen. Die Regelung gilt auch in den Wartebereichen.

Marbach - Für Pendler gilt ab Montag, 0 Uhr, in Bahnen und Bussen sowie in Bahnhöfen und an Haltestellen eine neue Vorgabe: Die Corona-Verordnung des Landes sieht dann eine Tragepflicht von medizinischen Masken, also FFP2- oder OP-Masken, im öffentlichen Personennahverkehr vor. Stoffmasken, Kinnvisiere, Schals, Buffs und Ähnliches sind damit während der Fahrt und beim Warten nicht mehr erlaubt. „Medizinische Masken filtern Viren und haben deshalb haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken sowohl für den Träger selbst und auch für andere. Dies ist gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen des Virus entscheidend“, heißt es in einer Pressemitteilung des VVS.

Die Bahnen und Busse im VVS führen weiterhin in vollem Umfang und nur mit geringen Einschränkungen im Nacht- und Schülerverkehr.