Ein 31-Jähriger hat gestanden, jahrelang seine Nichte und seine Neffen missbraucht zu haben. Foto: picture alliance / dpa/Julian Stratenschulte

Ein 31-Jähriger hat gestanden, jahrelang seine Neffen und seine Nichte unsittlich berührt zu haben.

Marbach - Sechs Jahre Haft lautet das Urteil des Landgerichts Heilbronn für einen 31-jährigen Mann aus Marbach, der zwischen September 2013 und März 2019 seine damals sechs bis zehn Jahre alten Neffen und seine Nichte in insgesamt zwölf Fällen sexuell missbraucht hat. Die Verurteilung erfolgte wegen schweren sexuellen Missbrauchs, sexueller Nötigung und Körperverletzung. Einbezogen wurde ein Urteil des Amtsgerichts Marbach vom September 2019, in dem der Mann wegen Diebstahls und Sachbeschädigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt worden war, die er derzeit verbüßt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 31-Jährige seine Nichte regelmäßig missbraucht hatte, wenn diese bei ihrer Großmutter zu Besuch war, wo der Mann ebenfalls wohnte. Dabei sei er übergriffig geworden, habe sie ausgezogen und dann an intimen Stellen berührt. Dem Mädchen habe er im Anschluss stets eingeschärft, niemandem etwas davon zu erzählen. In der Werkstatt an dem Haus zog er seine Nichte zudem auf seinen Schoß und wurde wiederum zudringlich.

Seine beiden Neffen missbrauchte der Marbacher meist in den Sommerferien, wenn sie zum Computerspielen kamen. Er schloss die Zimmertür ab, entkleidete auch sie und berührte ihren Intimbereich. Bisweilen streichelte er sie dort auch über ihrer Kleidung. Das Gericht nahm zugunsten des Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit an, da er zuvor jeweils Amphetamine und Kokain genommen hatte, was zusammen mit seiner pädophilen Neigung zu einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit geführt habe.

Auf die Spur des Marbachers war die Polizei gekommen, weil sich die Nichte einer Schulsozialarbeiterin anvertraut hatte. Zu dieser war sie geschickt worden, weil sie in der Schule ein schwieriges Sozialverhalten an den Tag gelegt hatte. Das Mädchen lebt heute in einer therapeutischen Wohngruppe. Die Richter hatten während des Prozesses klargemacht, dass sie nicht nachvollziehen konnten, warum die Vorfälle in der Familie nicht aufgearbeitet worden seien. „Das kommt einem Totschweigen der Geschehnisse in der kompletten Familie gleich“, hatte die Vorsitzende Richterin Eva Bezold gesagt. Auch die Gutachter hatten sich darüber verwundert gezeigt.

Positiv rechnete das Gericht dem Angeklagten an, dass er ein umfängliches Geständnis abgelegt und den Kindern somit eine Aussage vor Gericht erspart hatte. „Zu seinen Gunsten spricht zudem, dass die Taten bereits längere Zeit zurückliegen und am unteren Rand der Strafbarkeit liegen“, führte die Richterin weiter aus. Gegen den Angeklagten habe jedoch gesprochen, dass er bereits elf Vorstrafen habe – auch wegen des Besitzes von kinderpornografischen Inhalten – und dass er unter Bewährung gestanden habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussplädoyer eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten für den Angeklagten gefordert. Die Verteidiger des 31-Jährigen hatten keinen konkreten Antrag gestellt, aber auf eine Strafe von unter sechs Jahren plädiert. Staatsanwaltschaft und Verteidigung deuteten an, dass sie das Urteil wohl akzeptieren und nicht in Berufung gehen werden.