Vorsicht Streuobst: Auf Wirtschaftswegen außerhalb der Orte müssen Radfahrer mit liegen gebliebenen Hindernissen rechnen. Foto: dpa

Die Städte und Gemeinden stehen nicht in der Pflicht, alle Verkehrsverbindungen frei zu halten.

Marbach/Bottwartal - Streuobst streut – und das manchmal auch dorthin, wo es nicht hingehört. Auf Feldwege etwa, auf denen Radfahrer unterwegs sind. Passiert ist in letzter Zeit in und um Marbach noch nichts, aber die vermehrten Äpfelhaufen auf den Wegen werfen die Frage auf, wer dafür zuständig ist. Aufräumen auf Feldwegen – das wünschen sich nicht wenige Radfahrer, denn der Herbst bietet auch mit herabfallendem Laub und früher einsetzender Dunkelheit einiges an Risikopotenzial.

Eine besondere Art von Äpfeln fürchtet Thomas Friedl, der zweimal in der Woche mit dem Rad von Großbottwar zur Arbeit nach Ludwigsburg fährt und im Herbst auch im Dunkeln unterwegs ist. „Pferdeäpfel sind tückisch – da rutscht man schnell.“ Gefahr gehe auch von Tieren aus. „Bei Hasen, die aus dem Maisfeld schießen, hast du keine Chance, wenn sie dir ins Rad laufen.“ Unterschätzt werde oft das Laub: „Ich hatte mal einen Unfall, da lag das Laub auf einem großen Schlagloch, und ich wollte ungebremst durchfahren.“

Eher unbeeindruckt von herumliegendem Obst und anderen Hindernissen ist Waltraud Häfner. „Als Radler muss man sowieso auf schlechte Stellen in den Straßendecken aufpassen und ist für sich selbst verantwortlich“, sagt die Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) in Marbach. Natürlich sei sie auch für freie Wege, aber sie würde nicht fordern, dass ständig jemand abgestellt würde, um Feldwege zu reinigen. „Da sollte man lieber das Geld dafür einsetzen, dass lange überfällige Radverbindungen wie die von Marbach zum Kreisel an der Schweißbrücke geschaffen werden.“

Muss eine Kommune den Radweg freihalten? Mehr dazu weiß der Steinheimer Ordnungsamtsleiter Rolf Englert: „Bei den meisten reinen Radwegen sind die Städte und Gemeinden zuständig“, erklärt er. Auf den Wegen sammelten sich Laub und Äste an, „man glaubt gar nicht, wie viel das ist“. Und wer räumt auf den Feldwegen auf? „Die Streu- und Räumpflicht gilt nur innerorts“, informiert Englert. Sprich: In der freien Flur liege es im Ermessen der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, etwas zu unternehmen. „Eine direkte Verpflichtung kann ich nicht erkennen“, sagt der Beamte zu den Äpfel-, Laub- und Erdanhäufungen außerhalb der geschlossenen Ortschaften. „Natürlich schauen wir, ob es sich um einen Weg in der Nähe von Siedlungsgebiet handelt oder ob er stark frequentiert ist.“ Dann schicke die Stadt den Bauhof vorbei.

In der Pflicht stehen aber außerorts die Stücklesbesitzer, wenn Hecken auf Wege wuchern. „Die Sicherheit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden“, erklärt Rolf Englert. Was herumliegende Erde auf den Feldwegen angeht, stellt der Ordnungsamtsleitern den Landwirten ein gutes Zeugnis aus. „Da haben wir schon lange Zeit keine Klagen mehr gehört.“

Um Verständnis für die Landwirte bittet der Marbacher Karl Bauer. „Wir können niemand hinstellen, der ständig das Obst von den Wegen räumt.“ Irgendetwas liege immer herum, die Radfahrer müssten selbst schauen. „Bei Regenwetter wird dann vieles wieder weggespült.“

Auch Bauers landwirtschaftlicher Kollege Matthias Hammer, Vorsitzender der Weingärtner Marbach, plädiert für gegenseitige Toleranz. „Man kann vom Landwirt nicht verlangen, dass er alles sauber hält, kehrt aber vor der eigenen Haustüre nicht.“ Bei Pferdeäpfeln sieht Hammer hingegen die Reiter in der Pflicht. „Von Hundehaltern verlangt man auch, dass sie die Fäkalien ihrer Tiere wegräumen.“