Das Gericht verurteilt den Angeklagten zu einem Jahr und sieben Monate auf Bewährung. Foto: dpa

Junger Mann gerät in eine gewaltsame Auseinandersetzung.

Vor drei Jahren hat ein junger Mann das Jugendgefängnis hinter sich gelassen. Seither versucht er, sich aus allen möglichen und unmöglichen Streitigkeiten herauszuhalten. Ganz gelungen ist das dem 26 Jahre alten Besitzer einer Shisha-Bar allerdings nicht. Und wie er nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Marbach eingeräumt hat, ist das wohl auch gar nicht so leicht. Dort musste er sich nach einer gewaltsamen Auseinandersetzung verantworten.

Im Juli vor einem Jahr war der junge Mann seiner Schilderung nach zum Grillen bei Freunden und anschließend in Bissingen unterwegs, als er zwei anderen Männern begegnete. Auf dem Parkplatz im Hinterhof einer Bank kam es zu einer Auseinandersetzung – von Schimpfwörtern und Beleidigungen ist die Rede –, als der Angeklagte einen der beiden an der Kehle schnappte. Dessen Kumpel verpasste ihm einen Faustschlag, der Angeklagte schlug zurück, zog ein Messer und verletzte den Mann, bevor die beiden flüchteten.

„Das Messer war nicht zum Grillen gedacht“, erklärte der in Bietigheim geborene junge Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit ohne Umschweife dem Schöffengericht. Vielmehr gebe es so viele Auseinandersetzungen zwischen Türken und Kurden in Ludwigsburg, Bietigheim und Stuttgart, dass er zum eigenen Schutz das Haus nie ohne Messer verlasse. Er selbst gehöre zu keiner einschlägigen Gruppierung.

Für diese vorsätzliche und gefährliche Körperverletzung verurteilte ihn das Gericht zu einem Jahr und sieben Monate auf Bewährung. „Nutzen Sie diese letzte Chance, denn ab heute reicht die geringste Kleinigkeit und Sie gehen sofort wieder ins Gefängnis“, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Ziegler-Göller. Das Gericht sah eine gewisse Mitschuld bei den Opfern, auch sie waren „auf Krawall gebürstet“.

Der Verurteilte bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt, muss eine Geldbuße von 1000 Euro an ein Tierheim zahlen und ein Anti-Gewalt-Training absolvieren. Zugunsten des Angeklagten sprachen sein Geständnis und sein Verhalten seit der Tat: Der 26-Jährige hatte über seinen Anwalt bereits vor der Gerichtsverhandlung ein Schmerzensgeld von 2500 Euro für das Opfer bereit gestellt.