Briefwahl Foto: dpa/Hendrik Schmidt

Die Stadt teilt mit, auf was die Bürger bei der Bundestagswahl achten müssen.

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, bei der Bundestagswahl am Sonntag, 26. September, in einem Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Damit aber jede und jeder an der Bundestagswahl teilnehmen kann, gibt es die Möglichkeit der Briefwahl. Wie die Stadtverwaltung Kornwestheim mitteilt, werden die Wahlbenachrichtigungen in den nächsten Tagen zugestellt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Briefwahlunterlagen zu beantragen: • Digital per Abscannen des QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Es erfolgt eine Weiterleitung zum bereits ausgefüllten Internetwahlscheinantrag. • Schriftlich geht auch: Den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post mit ausreichend frankiertem Umschlag oder per Fax (an dei 0 71 54/2 02 87 10) an das Wahlamt schicken. Die Briefwahlunterlagen werden innerhalb weniger Tage zugestellt, frühestens ab 23. August. • Ebenfalls möglich ist die persönliche Abholung im Briefwahlbüro im Kornwestheimer Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, 70806 Kornwestheim, Bürgerbüro (Zimmer 003) von 30. August bis zum 24. September. Mitzubringen sind Wahlbenachrichtigung und Personalausweis.• Die Unterlagen gibt es zudem als Link auf der Homepage der Stadt Kornwestheim.

Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt oder die Unterlagen in Empfang nimmt, muss mit einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie oder er dazu berechtigt ist. Hierzu ist auch die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung zu unterschreiben und auszufüllen. Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro im Rathaus ist bis zum Freitag, 24. September, 18 Uhr möglich. Im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, jedoch nur direkt beim Bürgerbüro, gestellt werden. „Damit die Stimme des Wahlberechtigten zählt, ist es ganz besonders wichtig, dass die im unteren Teil des Wahlscheins vorgedruckte eidesstattliche Versicherung ausgefüllt und unterschrieben wird“, teilt die Stadtverwaltung mit. Ansonsten wird der Wahlbrief vom Briefwahlvorstand zurückgewiesen. Briefwahlunterlagen sollten rechtzeitig zurückgeschickt werden. Der Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Die roten Wahlbriefumschläge können im Rathaus, Jakob-Sigle-Platz 1, abgegeben oder in jeden öffentlichen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen werden.

Die Wahlbriefe werden innerhalb Deutschlands portofrei versandt. Sendungen mit anderen Postunternehmen und aus dem Ausland müssen frankiert werden. Weitere Informationen zur Briefwahl gibt das Wahlbüro des Bürgerbüros unter der Telefonnummer 0 71 54/2 02 80 40. Kornwestheim -

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