Auch Schweinebestände müssen gemeldet werden. Foto: Pixabay

Egal ob Pferd oder Schwein – Meldung muss sein.

Kornwestheim - Alle Besitzerinnen und Besitzer von Pferden, Schweinen, Schafen und Bienenvölkern müssen ihren Tierbestand wieder schriftlich der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg melden. Auch Hühner und Puten müssen gemeldet werden, sofern mehr als 25 Tiere gehalten werden. Für die Meldepflicht spielt es keine Rolle, ob die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken gehalten werden. Darauf weist die Tierseuchenkasse des Landes hin. Meldestichtag ist der 1. Januar 2021. Die hierfür benötigten Meldebögen verschickt die Kasse in diesen Tagen an alle bekannten Tierbesitzer. Der Meldebogen für Neuanmeldungen kann telefonisch unter 07 11 / 9 67 36 66 angefordert oder im Internet unter www.tsk-bw.de heruntergeladen werden. Die Tierhaltung kann zusätzlich beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.