Zwei Welten: Unten das Stammheimer Wohngebiet Sieben Morgen, in der Mitte Kornwestheimer Gewerbe. Foto: Archiv/Kuhnle

Ein Lärmgutachten für die Fläche im Südwesten der Stadt liegt nun vor.

Kornwestheim/Ludwigsburg - Ist der Bereich um den Containerbahnhof im Südwesten Kornwestheims zu laut? Wenn es nach den Anwohnern in Stammheim geht, dann ist die Antwort „Ja“. Daher wurde ein Normenkontrollverfahren angestoßen, das derzeit beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg anhängig ist. Nun liegen die Ergebnisse eines Schallschutzgutachtens vor, das die Stadt Kornwestheim in diesem Zusammenhang in Auftrag gegeben hat.

Der Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ ist seit dem April 2015 in Kraft. Er wurde vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und vom Regierungspräsidium Stuttgart genehmigt. Im Bebauungsplan wurden unter anderem Lärmkontingente festgelegt– zum Schutz der nahe gelegenen Wohnbebauung auf Stuttgarter Gemarkung.

Beschwerden kommen dennoch aus dem Bereich „Sieben Morgen“, der sich südwestlich vom Industriegebiet befindet. Da weist der Bebauungsplan in Stuttgart ein Mischgebiet und kein allgemeines oder reines Wohngebiet aus, obwohl dort, auf der südlichen Seite der Bundesstraße 27a, kein Gewerbe angesiedelt ist. Im Normenkontrollverfahren wurde daher vom Gericht angezweifelt, dass der Bebauungsplan „Sieben Morgen“ gültig ist.

Bekanntlich gelten in Mischgebieten andere Immissionsrichtwerte als in allgemeinen Wohngebieten. Dort dürfen tagsüber 60 Dezibel und nachts 45 Dezibel nicht überschritten werden. Für allgemeine Wohngebiete liegen die Richtwerte bei 55 Dezibel (tags) beziehungsweise 40 Dezibel (nachts). Wenn sich der Bebauungsplan für die Stuttgarter Gemarkung als ungültig herausstellen würde, welche Konsequenzen hätte das fürs Kornwestheimer Gewerbegebiet?

Vor diesem Hintergrund hatte die Stadt Kornwestheim vorsorglich einen Lärmgutachter beauftragt. Der Fachmann aus Limburg sollte überprüfen, ob die Festsetzungen im Bebauungsplan „Im Bereich Containerbahnhof Süd“ zum Thema Lärm auch dann noch ausreichen, wenn die Stuttgarter Fläche künftig als allgemeines oder reines Wohngebiet betrachtet werden muss. Die Ergebnisse des Gutachtens sind jetzt dem Gemeinderat vorgelegt worden.

Die Aussage der schalltechnischen Stellungnahme ist recht eindeutig. Darin heißt es: „Die Einhaltung dieser Richtwerte beziehungsweise deren Unterschreitung um sechs Dezibel kann ohne Auswirkungen auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes sichergestellt werden.“ Mit anderen Worten: Der Fachmann vom Büro GSA Ziegelmeyer sieht keine Notwendigkeit, für den Bereich um den Containerbahnhof Änderungen vorzunehmen. Im Bebauungsplan seien die Lärmkontingente so gewählt worden, dass es noch Planungsreserven gebe. Aus Sicht des Experten ergeben sich somit keine Schwierigkeiten mit dem Lärmschutz, wenn der Bereich „Sieben Morgen“als allgemeines Wohngebiet eingestuft wird. Die Immissionsrichtwerte könnten eingehalten werden. Dieses Fazit stellte der Fachmann dem Gemeinderat vor. Die Kornwestheimer Stadträte folgten dem Vorschlag der Verwaltung, die Abwägung aus dem Satzungsbeschluss zu bestätigen und nichts zu unternehmen.

Die Stadt Kornwestheim teilt die Zweifel an der Gültigkeit des Bebauungsplans auf Stammheimer Gemarkung nicht. Eine Entscheidung des Gerichts steht bisher aber noch aus. Die mündliche Verhandlung hat noch nicht stattgefunden.

Schon in der Vergangenheit hat die Industriefläche nahe den Wohnhäusern in Stammheim für Widerstand gesorgt. Ein Anwohner hatte bereits 2016 Klage gegen den Kornwestheimer Bebauungsplan eingereicht, um dort zwei Industriegebiete zu verhindern. Schon damals wurde von den Anwohnern argumentiert, dass durch die Pläne auf Kornwestheimer Seite mehr Lärm und Verkehr zu erwarten seien. Der Kläger hatte außerdem moniert, dass die Ausweisung der Stammheimer Wohnbebauung als Mischgebiet nicht rechtens sei.