Eine Frau spielt an einem Spielautomaten. Foto: Symbolbild/dpa

Das Glücksspielgesetz des Landes greift. Die Stadt setzt es gerne um, obwohl Steuereinahmen wegfallen. Doch kampflos geben sich die Casinobetreiber nicht geschlagen.

Kornwestheim - Sechs der sieben Spielhallen in Kornwestheim verstoßen gegen das verschärfte Glücksspielgesetz des Landes Baden-Württemberg. Nach der Neuauflage des Gesetzes, die im vergangenen Juli in Kraft getreten ist, müssen Glücksspielbetriebe mindestens 500 Meter voneinander entfernt sein – auch wenn es sie schon viele Jahre gibt.

Zu Schulen und Kindergärten muss ebenfalls ein Abstand von mindestens einem halben Kilometer vorhanden sein. In der Innenstadt rund um Güterbahnhofstraße, Jakobstraße und Bahnhofstraße erfüllten mehrere Betriebe diese Vorgabe nicht, teilte die städtische Pressesprecherin Eva Wiedemann mit. Die sechs betroffenen Spielhallen sind nun kurz- und mittelfristig von der Schließung bedroht.

Das Ziel des verschärften Landesgesetzes ist es unter anderem, Glücksspiel einzudämmen, der Sucht vorzubeugen und insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen. Doch obwohl die Änderung bereits gilt, werden nicht alle entsprechenden Kornwestheimer Spielhallen zeitnah schließen müssen. Einerseits empfehlen die Regierungspräsidien Übergangsfristen von bis zu vier Jahren. Andererseits gibt es in dem komplizierten Gesetzeswerk durchaus Schlupflöcher. So können Spielhallen Härtefallanträge stellen – beispielsweise, wenn Investitionen noch nicht abgeschrieben wurden.

Die Kornwestheimer Casinos machen von den Härtefallregeln regen Gebrauch. Da sind sie keine Ausnahme, auch in in anderen Städten, beispielsweise in Ludwigsburg, versuchen Hallenbetreiber, die Schließung auf dem Rechtswege zu verhindern oder hinauszuzögern. „Alle betroffenen Betriebe haben einen Härtefall geltend gemacht, um ihre Spielhallen weiter betreiben zu können“, sagte Eva Wiedemann. Die Stadtverwaltung habe die Anträge bereits geprüft, berichtete sie weiter.

Für drei Spielhallen erteilte die Stadt danach die Erlaubnis, den Betrieb erst einmal befristet weiterzuführen. Die Gründe: Noch länger gültige Mietverträge, eine schwierige alternative Nutzung der Gebäude und, in zwei Fällen, die persönlichen Lebensumstände der Betreiber. In drei weiteren Fällen lehnte die Stadt den Härtefallantrag ab. Einmal wurde die Konzession ohnehin erst 2011 erteilt – hier war die erste Version des Landesglücksspielgesetzes schon in Kraft –, die Betreiber wussten daher schon länger, dass die Zeit ihrer Automaten begrenzt sein würde.

In zwei Fällen ordnete die Stadt sogar den so genannten Sofortvollzug an, auch wegen auslaufender Baugenehmigungen – ergo hätten diese Hallen eigentlich sofort schließen müssen. Die Betreiber legten allerdings Widerspruch beim Verwaltungsgericht gegen den städtischen Bescheid ein. Die Richter treffen hier nun eine Entscheidung im Eilverfahren, bis dahin dürfen die beiden Spielhallen noch geöffnet bleiben.

Auch die übrigen Hallen haben allesamt den Rat ihrer Anwälte eingeholt. Selbst diejenigen, die noch eine Galgenfrist haben, schickten umgehend Widersprüche gegen die Bescheide raus.

Die Stadt macht unterdessen keinen Hehl daraus, dass sie es begrüßt, wenn die Anzahl der Spielhallen abnimmt – selbst wenn ihr dadurch Steuergelder entgehen. „Wir freuen uns als Kommune natürlich über Einnahmen“, sagte der Erste Bürgermeister Dietmar Allgaier. „Aber dieses Thema hat auch einen sozialpolitischen Aspekt“, ergänzte er. „Wir sehen die verstärkte Ansiedlung von Spielhallen kritisch und begrüßen daher grundsätzlich Veränderungen, die sich aus dem Landesgesetz ergeben.“ In den vergangenen Jahren habe die Stadt auch selbst versucht, der Ansiedlung von Glücksspielbetrieben entgegen zu wirken.

So sei verhindert worden, dass im Wette-Center auf 2000 Quadratmetern Glücksspiel stattfinde – über die Ansiedlung etwa des Ravensburger Kinderlandes und anderer Einrichtungen und Betriebe. Auch habe man 2013 den Vergnügungssteuersatz angehoben. 2017 erhöhte sich das entsprechende Steueraufkommen sogar noch einmal auf 1,3 Millionen Euro, im Jahr zuvor waren es noch 200 000 Euro weniger. Für das laufende Jahr stehen im Haushalt aber nur geschätzte Glücksspiel-Einnahmen von knapp 700 000 Euro. „Hier haben wir schon eingerechnet, dass das Landesglücksspielgesetz Wirkung zeigt“, sagte Allgaier. Im Jahr 2021, so hat es die Stadtkämmerei errechnet, könnten die Einnahmen dann auf rund 465 000 Euro sinken.