Corona-Test Foto: dpa/Tom Weller

Neue Zugangsregeln gelten nun für städtische Einrichtungen.

Kornwestheim - Für die städtischen Einrichtungen gelten mit der neuen Corona-Verordnung, die in dieser Woche in Kraft getreten ist, neue Zugangsregelungen. 3G heißt es ab sofort bei Veranstaltungen im Kulturhaus K, in der Stadtbücherei und im Museum im Kleihues-Bau. Das heißt: Die Besucherinnen und Besucher müssen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder das Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests vorlegen. PCR-Tests dürfen zwei Tage alt sein.

Für die Stadtbücherei gilt weiterhin die Regel, dass die Abholung der Medien im Erdgeschoss uneingeschränkt möglich ist. Für Veranstaltungen im K bedeuten die Lockerungen, dass bei Veranstaltungen wieder bis zu 60 Prozent der maximalen Kapazitäten ausgelastet werden können. Zuvor lag die Auslastung bei 50 Prozent. Das Rathaus ist für Besucherinnen und Besucher wieder uneingeschränkt geöffnet. In allen Bereichen gilt aber weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.