Vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Ludwigsburg musste sich ein 34-Jähriger verantworten, der sich auch in Kornwestheim einiges zuschulden kommen ließ. Foto: dpa

Ein 34-jähriger ehemaliger Kornwestheimer hat sich vor rund einem Jahr allerhand zuschulden kommen lassen.

Kornwestheim - Erst stahl er ein Fahrrad, dann war er damit in einen Unfall verwickelt und beschimpfte einen Unbeteiligten als Rassisten. Schließlich wurde er bei dem Versuch erwischt, das beschädigte Rad heimlich zurückzustellen und gegen ein anderes auszutauschen. Ein 34-jähriger ehemaliger Kornwestheimer hat sich vor rund einem Jahr allerhand zuschulden kommen lassen. Er wurde nun vom Schöffengericht am Amtsgericht Ludwigsburg wegen Beleidigung, Diebstahls, versuchten Diebstahls und des Erschleichens von Leistungen verurteilt. Die Liste der Anklagepunkte war sogar noch länger.

Insgesamt zwölf Vergehen warf ihm die Staatsanwaltschaft zu Beginn der Verhandlung vor. So soll der Mann laut Anklage unter anderem im Herbst vergangenen Jahres, als er in einer Wohngemeinschaft in Kornwestheim lebte, die EC-Karte eines Mitbewohners samt PIN-Nummer entwendet und von dessen Konto dreimal Geld abgehoben haben. Wie der Geschädigte vor Gericht angab, wurden dadurch insgesamt 1000 Euro abgebucht. Polizisten sagten als Zeugen vor Gericht aus, dass Kameraaufzeichnungen den Beschuldigten als Täter zeigten. Ebenfalls in einer Kornwestheimer WG soll der Angeklagte einer Mitbewohnerin 450 Euro und zwei Stangen Zigaretten entwendet haben. In beiden Fällen hatten es die Betroffenen allerdings versäumt, einen Strafantrag zu stellen. Deswegen wurde das Verfahren in diesen Punkten eingestellt.

Fallen gelassen wurde auch der Vorwurf, der 34-Jährige habe in Weil der Stadt zunächst eine verbale Auseinandersetzung mit dem Ehemann seiner Ex-Partnerin gehabt, diesem mit dem Tod gedroht und zudem die frühere Lebensgefährtin bei einem Angriff verletzt. Vor Gericht konnte der neue Partner der Frau keine konkreten Angaben zu der Sache machen und zog schließlich auf Nachfrage des Verteidigers den Strafantrag zurück.

Zu den meisten Anklagepunkten schwieg der 34-Jährige beharrlich. Sein Anwalt äußerte sich allerdings zum Vorwurf des Diebstahls. Nach einer Zwangsräumung hatte der Angeklagte den Haustürschlüssel zu einem Mietgebäude behalten und ihn genutzt, um aus dem Keller das Rad zu stehlen. „Mein Mandant hat das Fahrrad an sich angenommen, aber nicht in der Absicht, es zu behalten. Er ist damit nach Leonberg gefahren und hat es danach zurückgebracht“, sagte Verteidiger Dietmar Cyrus. Zudem bestritt der Angeklagte über seinen Anwalt, bei der Rückgabe des Rades einen weiteren Diebstahl vorgehabt zu haben. Das Messer, das bei dem 34-Jährigen gefunden wurde, habe er nicht einsetzen wollen. „Wir halten es für eine Schutzbehauptung, dass Sie das Rad sofort zurückbringen wollten“, sagte jedoch die Vorsitzende Richterin, Dr. Franziska Scheffel. Stattdessen war das Gericht überzeugt, dass der Mann, der inzwischen in Norddeutschland wohnt, mit ebendiesem Fahrrad von einem Auto in Bad Cannstatt angefahren wurde. Dabei wurde der 34-Jährige zwar nicht verletzt, das Rad jedoch an mehreren Stellen beschädigt. Dass der Angeklagte in den Unfall verwickelt war, konnte ein weiterer Zeuge bestätigen. Er hatte sich an die Polizei gewandt, weil er von dem 34-Jährigen mehrfach als Rassist tituliert worden war, obwohl er den Unfallbeteiligten nur helfen wollte. Die Beleidigung räumte der Beschuldigte im Laufe der Verhandlung ebenso ein wie den Vorwurf des Schwarzfahrens, der ihm ebenfalls zur Last gelegt wurde.

Obwohl der Angeklagte mehrfach einschlägig vorbestraft ist und erst 2016 zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, ließ das Gericht wegen einer günstigen Sozialprognose Milde walten. Es folgte dem Antrag des Staatsanwalts und verhängte eine Gesamtstrafe von neun Monaten, die erneut zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zudem muss der 34-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2000 Euro zahlen.