Die Arbeiten auf dem Gelände sind mittlerweile angelaufen. Foto: Frank Wittmer

Das Regierungspräsidium in Stuttgart kann noch keinen Termin zur Entscheidung über das Bauvorhaben nennen. Die Anwohner halten sich den Rechtsweg offen.

Erdmannhausen - An der Marbacher Straße in Erdmannhausen wird weiter gebaggert. Die Erdarbeiten an dem umstrittenen Wohnquartier „Lindenhof“ haben begonnen (wir berichteten). Zwischen der Marbacher Straße und der Lindenstraße sollen drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 20 Wohneinheiten entstehen.

Gegen das Bauvorhaben liegt dem Regierungspräsidium Stuttgart (RP) allerdings der Widerspruch eines Anwohners zur Entscheidung vor. Die Einwendung sei Ende 2016 eingereicht worden, so RP-Pressereferentin Désirée Bodesheim. Die notwendige Begründung gegenüber der unteren Baurechtsbehörde sei jedoch erst Ende März erfolgt.

„Widersprüche werden entsprechend ihrem Eingang behandelt“, betont die RP-Sprecherin. Da der Widerspruch erst seit einem Monat mit den entsprechenden Begründungen und der Bauakte komplett vorliege, könne man „aufgrund der Vielzahl der hier vorliegenden Widerspruchsverfahren und der angespannten Personalsituation derzeit noch keinen Entscheidungstermin benennen“.

Grundsätzlich habe der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung. „Der Widerspruchsführer hat jedoch die Möglichkeit, im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht eine Eilentscheidung zu erwirken“, so Désirée Bodesheim weiter.

Holger Knauf, Sprecher von vier Anwohner-Parteien, wusste schon um diese Möglichkeit. „Wir warten die Entscheidung des Regierungspräsidiums ab, wollen uns den Klageweg aber offenhalten.“ Zusätzlich habe man eine Petition im Landtag eingereicht. Die Anwohner fürchten durch die zwölf Meter hohen Gebäude Verschattung und durch die aus ihrer Sicht zu dichte Bebauung den Verlust ihrer Privatsphäre.

Auch mehrere Gemeinderäte hatten Beschwerde eingelegt – bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt. Doch sie hatten damit keinen Erfolg. Die Baurechtsbehörde hatte das Einvernehmen zu dem Baugesuch ersetzt, das der Gemeinderat zweimal versagt hatte. „Unsere Kommunalaufsicht hat eine entsprechende Anfrage der Gemeinderäte im November 2016 erhalten und damals bereits mitgeteilt, dass es sich hier um eine baurechtliche Fragestellung handelt, die aus kommunalrechtlicher Sicht nicht zu kommentieren ist“, erklärt Annegret Kornmann, Sprecherin des Kreishauses.

Bleibt noch die Verkehrssituation in der Marbacher Straße. Der Erdmannhäuser Hauptamtsleiter Günter Sommer hat sich selbst ein Bild gemacht. „Am Dienstagmorgen standen vier oder fünf Lastwagen hintereinander auf der Marbacher Straße.“ Grundsätzlich sei es zwar zulässig, auf der Straße zu parken, stellt Sommer fest. „Wir haben die Baufirma aber aufgefordert, ein Gefahrenschild anzubringen und die LKW so aufzustellen, dass Lücken zum Ausweichen bleiben.“

Mit der Information aus dem Landratsamt, dass das Baurechtsamt das städtebauliche Einvernehmen ersetzt hat, sei das Verfahren aus Sicht der Verwaltung abgeschlossen. Beim Bauunternehmen Pflugfelder sieht man sich mit der rechtsgültig erteilten Baugenehmigung auf der sicheren Seite. „Wir werden das Vorhaben so bauen, wie im Bauantrag eingereicht“, so Julian Pflugfelder. „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Bebauung sich ins Umfeld einfügt und dies sogar deutlich aufwertet.“