Für die Versammlung vor der Stadthalle gibt es Auflagen – die laut Landratsamt alle eingehalten werden. Foto: Archiv

Immer montags protestiert die Querdenker-Bewegung auf der Schillerhöhe gegen die Corona-Maßnahmen. Dadurch fühlen sich Anwohner belästigt. Doch das Landratsamt sieht keine wesentlichen Beeinträchtigungen.

Marbach - Kommenden Montag lädt das Team von Querdenken-7144 wieder auf die Marbacher Schillerhöhe ein. Seit Pfingsten organisiert Andreas Roll die Protestveranstaltung gegen die Corona-Maßnahmen. Nächste Woche treffen sich die Protestierenden zum 22. Mal. Zum Leidwesen der Anwohner, wie Grünen-Rat Sebastian Engelmann am Donnerstagnachmittag im Verwaltungsausschuss erklärte. „Sie sind geplagt und sehr genervt.“ Das bestätigten auch andere Stadträte.

Entsprechende Beschwerden landeten auch schon beim Ordnungsamt der Stadt Marbach, wie dessen Leiter Andreas Seiberling bestätigt. „Im Wesentlichen geht es um die Lautstärke“, so Seiberling. Da die Stadt nicht die zuständige Behörde sei, habe man die Beschwerden an das Landratsamt Ludwigsburg weitergegeben, verbunden mit der Bitte, doch zu prüfen, ob die Veranstaltungen mal an einem anderen Standort stattfinden könnten. Doch der Ortswechsel müsste wohl vom Veranstalter selbst ausgehen, denn das Grundrecht der Versammlungsfreiheit erstreckt sich auf die freie Wahl von Ort, Zeit und Inhalt der Versammlung, solange die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dadurch nicht gefährdet ist, erklärt der Pressesprecher des Landratsamtes, Andreas Fritz. Die Versammlung werde nach Paragraf 14 Versammlungsgesetz beim Landratsamt als zuständiger Versammlungsbehörde angemeldet. Es gelten laut Fritz unter anderem folgende Auflagen: Das Treffen findet von 18 bis 21 Uhr statt, der Eingangsbereich der Stadthalle ist freizuhalten, die Lautsprecheranlagen sind so auszurichten, dass keine Beschallung des Wohngebiets erfolgt, die Versammlung soll seitlich neben dem Haupteingang der Stadthalle stattfinden. Was die monierte Lärmbeeinträchtigung angeht, war die Leiterin des Geschäftsteils Kreispolizeiangelegenheiten als zuständige Versammlungsbehörde zusammen mit zwei Beamten des Polizeipostens Freiberg am 12. Oktober vor Ort, informiert Andreas Fritz. Geprüft wurde das Einhalten der Auflagen. „Einvernehmlich wurde festgestellt, dass die Auflagen weitgehend eingehalten wurden und unter anderem auch keine wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Lärm für die Anwohner verursacht werden.“

Beim Versammlungsrecht, betont Fritz, handele es sich um ein hohes Grundrecht, das nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts für eine freiheitlich demokratische Ordnung konstituierend ist. „Das heißt, gewisse Beeinträchtigungen Unbeteiligter müssen hingenommen werden. Eine Verlegung der Versammlung an einen anderen Ort ist daher momentan nicht vorgesehen.“

Andreas Roll verweist auf freundliche und kooperative Gespräche mit dem Landratsamt bezüglich der Auflagen. Außerdem sei man den Anwohnern mehrfach entgegengekommen. So seien die Lautsprecher zum Beispiel vom Wohngebiet weggerichtet worden. „Die Lautstärke ist ohnehin sehr moderat mit kleiner Anlage. Ein anderer Ort ist deshalb derzeit nicht im Gespräch“, betont Roll. „Alle Anwohner sind herzlich eingeladen, unsere demokratische und antifaschistische Versammlung zu besuchen. Wir werden nicht ruhen, bis die Pharmafaschisten in Land und Bund vertrieben sind und demokratische Kräfte die Menschenrechte wieder schützen“, kündigt er an.

Stadtrat Hendrik Lüdke von der Gruppe Puls warnte davor, die Demonstration verbieten zu wollen. „Damit würde man die Teilnehmer in eine Position bringen, dass sie sagen können: ‚Seht her, was dieser Staat mit uns macht’.“ FW-Rat Dr. Michael Herzog sieht es nicht anders. Allerdings gehöre zur Freiheit immer auch Verantwortung, monierte er. Auch CDU-Rätin Heike Breitenbücher verwies auf das Versammlungsrecht als hohes Gut.

Was die Maskenpflicht angeht – SPD-Rat Heinz Reichert hatte kritisiert, dass beim Treffen vor einer Woche keine Masken getragen wurden – erinnert Polizeisprecher Peter Widenhorn an die Corona-Verordnung Baden-Württemberg beziehungsweise die aktuelle Allgemeinverfügung des Landkreises. Nach ihr bestehe bei einer Versammlung im Freien, die der Wahrnehmung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit dient, derzeit keine generelle Maskenpflicht, wenn der Mindestabendstand von eineinhalb Meter eingehalten werde. In Marbach seien jedes Mal Kollegen vor Ort. „Das Nichteinhalten des Mindestabstandes kann ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro nach sich ziehen. Die Versammlungsleitung muss dabei auf die Einhaltung des Mindestabstandes in geeigneter Weise hinwirken. Ein Unterlassen dieses Hinwirkens ist mit Bußgeld zwischen 250 und 1000 Euro bedroht.“

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